Ästhetik der Demokratie

DFG-GRK 3113/1
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Index

1. Allgemeine Angaben

Ausrichtende Universität, weitere beteiligte Institutionen

Ausrichtende Hochschule

Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU)

Weitere beteiligte Institution

TU Darmstadt (TUDa)

Sprecher und stellvertretende Sprecherin

Sprecher

Völz, Johannes, Prof. Dr.
Amerikanistik (Goethe-Universität Frankfurt)

Stellvertretende Sprecherin

Loidolt, Sophie, Prof.’in Dr.
Philosophie (TU Darmstadt)

Beteiligte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Drügh, Heinz, Prof. Dr.
Germanistik

Fahrmeir, Andreas, Prof. Dr.
Neuere Geschichte

Felcht, Frederike, Prof’in. Dr.
Skandinavistik

Geisenhanslüke, Achim, Prof. Dr.
Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Hediger, Vinzenz, Prof. Dr.
Film- und Medienwissenschaft

Krause-Wahl, Antje, Prof.’in Dr.
Kunstgeschichte

Melamed, Laliv, Prof.’in Dr.
Film- und Medienwissenschaft

Loidolt, Sophie, Prof.’in Dr.
Philosophie

Saar, Martin, Prof. Dr.
Sozialphilosophie

Schäfer, Heike, Prof.’in Dr.
Amerikanistik

Völz, Johannes, Prof. Dr.
Amerikanistik

Yang, Zhiyi, Prof.’in Dr.
Sinologie

Antragszeitraum/Förderbeginn

Förderbeginn ist der 01. April 2024.

Anzahl Promovierende

Erste Förderperiode (5 Jahre)

Kohorte 1 (Jahr 1–4)
12 Promovierende

Kohorte 2 (Jahr 3–5)
12 Promovierende

Zweite Förderperiode (4 Jahre, vorbehaltlich Bewilligung durch die DFG)

Kohorte 2 (Jahr 6) (fortgesetzt aus erster Förderperiode)
12 Promovierende

Kohorte 3 (Jahr 6–9)
12 Promovierende

2. Profil des Graduiertenkollegs

In Öffentlichkeit und Wissenschaft wird Demokratie meist als Regierungsform aufgefasst: als Gefüge von Institutionen und Prozeduren, mithilfe derer politische Interessen gebildet, artikuliert und vertreten werden. Das Graduiertenkolleg „Ästhetik der Demokratie“ dagegen erforscht, was es bedeutet, Demokratie nicht nur als institutionellen, sondern als umfassenden Zusammenhang des kollektiven Lebens zu verstehen. Nach diesem Verständnis zählen zur Demokratie vielfältige Formen der Vergemeinschaftung auch unterhalb der staatlichen Ebene, etwa solche, die formal organisiert und instituiert sind (z. B. in Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften), die das private Leben strukturieren (etwa in Familien) oder in momenthaften Verbindungen bestehen (z. B. Begegnungen im öffentlichen Raum). Verstanden als eine Form des Zusammenlebens gehören ferner die mediale und künstlerisch vermittelte Reflexion von Gemeinschaft sowie der Entwurf neuer Formen des Sozialen zu den Grundelementen der Demokratie. Keineswegs ist anzunehmen, dass diese unterschiedlichen Formen der Assoziation von Harmonie geprägt sind. Gekennzeichnet sind sie vielmehr durchweg auch von Streit, Unstimmigkeit und einer irreduziblen Vielfalt miteinander konkurrierender Perspektiven. Wir gehen von der Prämisse aus, dass Demokratie als Regierungsform auf Voraussetzungen beruht, die auf diesen unterschiedlichen Ebenen des sozialen Zusammenlebens gelegt werden. Die alltäglichen Praktiken und Erfahrungen des Zusammenlebens – im Konsens wie im Streit – bilden die Grundlage für die Stabilität, Revitalisierung und dynamische Weiterentwicklung von Demokratien. Fragen nach der Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Demokratie, auch jenseits ihrer gegenwärtigen, keineswegs einheitlichen Verfasstheit, verlangen demnach zunächst ein genaueres Verständnis der Formen demokratischen Zusammenlebens.

Das Alleinstellungsmerkmal des Graduiertenkollegs besteht darin, bei der Erforschung des demokratischen Zusammenlebens den Fokus auf die sinnliche Dimension zu legen, das heißt: auf die Ästhetik der Demokratie. Bisherige Forschung zum demokratischen Zusammenleben hat sich auf Praktiken, Rituale und Normen der gelebten Demokratie konzentriert. Dabei haben Forschende unterschiedliche und für das GRK anschlussfähige konzeptuelle Zugänge entwickelt, darunter „way of life“ oder „Lebensform“, „politische Form der Gesellschaft“ und „soziale Demokratie“. Die Frage nach dem sinnlichen Erleben und der Erfahrungsdimension der Demokratie ist aber größtenteils unbearbeitet geblieben. Hier liegt die Innovation des Forschungsansatzes: Wenn es sich bei der Demokratie um eine Form des Zusammenlebens handelt, dann stellt sich die Frage, wie sich dieser zunächst unbestimmte Formbegriff der Demokratie konkretisieren lässt. Hierzu bedarf es einer Analyse der anschaulichen Formen des sozialen Lebens. An dieser Stelle setzt die Konzeption des Graduiertenkollegs an. Um das Ineinandergreifen von Regierungsform und Form des Zusammenlebens zu untersuchen, nutzt es Methodenbestände der Geisteswissenschaften, um im interdisziplinären Zusammenwirken von Literatur-, Kunst-, Film- und Medienwissenschaften, Geschichte sowie Philosophie die Ordnungen, Praktiken, Dinge und Erfahrungen zu untersuchen, die dem demokratischen Zusammenleben Form verleihen.

Demokratie, so unsere Ausgangshypothese, ist eine offene, reflexive Form des Zusammenlebens, die von Auseinandersetzungen darüber geprägt ist, wie sie gestaltet werden soll. Die Aushandlung ihrer Form ist ihre Form. Bezogen auf die Ästhetik bedeutet das: Demokratie ist erfahrbar, auch in sinnlicher Art und Weise, und sie ist zugleich geprägt von Auseinandersetzungen, die die Ausgestaltung des Sinnlichen zum Gegenstand haben. In dieser Ausgangshypothese steckt die Beobachtung einer inneren Spannung zwischen Institution und Instituierung, zwischen der stabilisierenden, Verbindlichkeit und Orientierung schaffenden Wirkung geronnener Form und der dynamisierenden, auf Veränderung abzielenden Wirkung der kontinuierlichen (Neu-)Aushandlung von Form. Diese Beobachtung führt zur übergeordneten Fragestellung des Graduiertenkollegs: Wie lässt sich die Spannung zwischen Form und Umformung mit Blick auf die Ästhetik der Demokratie an einzelnen Untersuchungsgegenständen näher bestimmen und welche ihrerseits sinnlich erfahrbaren Formen nimmt diese Spannung an?

Der Bearbeitung dieser übergeordneten Fragestellung nähert sich das Graduiertenkolleg mittels einer Heuristik, die vier Ebenen der Ästhetik der Demokratie voneinander unterscheidet: a) ästhetische Ordnungen, b) ästhetisches Handeln, c) ästhetische Dinge und d) ästhetische Erfahrung. Die vier Dimensionen können nicht voneinander isoliert betrachtet werden; vielmehr geht das Programm des GRK davon aus, dass sie miteinander interagieren. Die in unterschiedlichen geisteswissenschaftlichen Disziplinen angesiedelten Promotionsprojekte sollen Aufschluss darüber geben, ob und wie sich die Spannung zwischen Form und Umformung, die das demokratische Zusammenleben kennzeichnet, jeweils besonders oder vorrangig mit Blick auf ästhetische Ordnungen, ästhetisches Handeln, ästhetische Dinge oder die ästhetische Erfahrung der Demokratie konturieren und systematisieren lässt.

Aus den genannten vier heuristisch unterschiedenen Dimensionen leiten sich die vier gleichnamigen Arbeitsfelder des GRK ab. Je nach Forschungsgegenstand und -methode werden die einzelnen Promotionsprojekte einem Arbeitsfeld zugerechnet. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist die Frage, welche der vier Dimensionen im Zentrum des jeweiligen Forschungsprojekts steht. Zugleich untersuchen die Arbeiten die Wechselwirkungen zwischen diesen Ebenen. Wir gehen davon aus, dass erst hieraus Einsichten zum Spannungsverhältnis zwischen Form und Umformung gewonnen werden können.

Der Kreis der PIs ergibt sich aus der erforderlichen disziplinären Perspektivenvielfalt auf die Ästhetik der Demokratie. Vinzenz Hediger, Antje Krause-Wahl und Laliv Melamed bringen Expertise zu visueller Kultur und Medien in das GRK ein. Frederike Felcht, Achim Geisenhanslüke und Heike Schäfer tragen Aspekte literarischer Ästhetik bei, die sich teils thematisch, teils formal und teils gattungshistorisch auf Demokratie beziehen. Heinz Drügh, Andreas Fahrmeir, Johannes Völz und Zhiyi Yang beschäftigen sich mit der politischen Ästhetik der Demokratie, teils im historischen Rückgriff, teils mit Fokus auf populäre Gegenwartsästhetik. Sophie Loidolt und Martin Saar schlagen die Brücke zur Reflexion der Demokratie in der politischen Theorie und zur Sozialphilosophie.

Ziel des Graduiertenkollegs ist es, mit der Ausbildung von exzellenten Forscher*innen in frühen Karrierestufen einen innovativen Beitrag zur Entwicklung interdisziplinärer Demokratieforschung zu leisten, die das Erkenntnispotential der Geisteswissenschaften ausschöpft und erweitert.

Beteiligte Institutionen und Partner

Neben der antragstellenden Goethe-Universität Frankfurt und der durch die Ko-Sprecherin beteiligten TU Darmstadt sind mit der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main und der Hochschule für Bildende Künste – Städelschule weitere akademische Einrichtungen aus der Region mit Expertise in Ästhetik und Gesellschaft als Kooperationspartner eingebunden. 18 internationale Partnerinstitute auf fünf Kontinenten (Afrika, Südamerika, Nordamerika, Süd- und Ostasien, Europa) erweitern die Kompetenzen vor Ort und stärken Perspektiven, die etablierte europäisch-atlantische Zugänge zur Demokratie rekontextualisieren, hinterfragen oder ergänzen. Der Ansatz des Graduiertenkollegs verschreibt sich programmatisch dem Leitgedanken der Public Humanities. Das GRK hat 13 außeruniversitäre Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen – von der kommunalen Ebene bis zum Bund – aufgebaut. Gemeinsam mit ihnen entwickeln die Kollegiat*innen Transferprojekte, die es erlauben, in der Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteur*innen vorläufige Forschungsergebnisse zu reflektieren und die so gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zurück in die Forschungsprojekte fließen zu lassen. Die Kollegiat*innen tragen auf diese Weise zur Intensivierung des Austauschs zwischen Geisteswissenschaften und Gesellschaft bei, und sie geben Anstöße zur innovativen Weiterentwicklung interdisziplinärer Demokratieforschung.

3. Forschungsprogramm: Theoretische Grundlagen

Ziele und Arbeitsprogramm

Kam im vergangenen Jahrzehnt die Rede auf die Demokratie, ging es meist um eine Krisendiagnose. Zwar sprechen öffentlicher Diskurs (Applebaum, Gessen, Mishra, Roy), politische und soziologische Theorie (Chatterjee, Geiselberger, Gudavarthy, Krastev/Holmes, Levitsky/Ziblatt, Mounk, Runciman, Urbinati) und empirische Sozialwissenschaften (Merkel, Przeworski, Schäfer/Zürn) mit unterschiedlichen Stimmen, zwar wird die Diagnose einer existentiellen Krise der Demokratie von einigen zurückgewiesen oder sogar ganz in Frage gestellt (Kriesi, Manow, van Rahden). Doch scheint sich ein Minimalkonsens durchgesetzt zu haben: Das Fortbestehen der westlichen liberalen Demokratien, wie sie im späten 18. Jahrhundert entstanden sind, ist keine Selbstverständlichkeit. Als Irrtum hat sich die in den 1990er Jahren verbreitete Erwartung erwiesen, die liberale Demokratie sei mit dem vermeintlichen „Ende der Geschichte“ (Fukuyama) in eine Phase fortschreitender globaler Dominanz eingetreten.

Aufschlussreich ist der Diskurs über die Krise der Demokratie insbesondere mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der (ihrerseits mal mehr, mal weniger umstrittenen) Diagnosen: So ist die Rede vom Erstarken populistischer und radikaler rechter Bewegungen in vielen einst als gefestigt geltenden Demokratien (Moffitt, Mudde, Ostiguy, de la Torre, Müller), dem Vorrücken antidemokratischer Positionen in die Mitte der Gesellschaft (Amlinger/Nachtwey, Heitmeyer, von Moltke), dem Wählerverlust von Volksparteien (Decker), der Schwächung der Gewaltenteilung (Kneip), dem Verlust von Verbindlichkeit der fundamentalen Normen der Demokratie (Levitsky/Ziblatt), dem Substanzverlust von Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten unter den Bedingungen einer auf Verwaltung ausgerichteten „Postdemokratie“ (Crouch, Rancière 1997), dem Vertrauensverlust vieler Menschen in die Leistungsfähigkeit der Demokratie angesichts wachsender ökonomischer Ungleichheit (Przeworski, Manow 2018, Jörke), dem Verlust von Zukunftsperspektiven und damit von zukunftsorientierten demokratischen Gestaltungsspielräumen in der „Zu-Spät-Moderne“ (Bröckling, Kornbluh 2024, Abadi) und nicht zuletzt von der Enttarnung der westlichen Demokratie als Mittel kolonialer und imperialer Herrschaft (Mbembe 2017, Mishra, Tully).

Das weite Spektrum dieser Krisenerscheinungen hat einen Reflexionsprozess darüber angestoßen, was mit dem Begriff „Demokratie“ als „Herrschaft des Volkes“ eigentlich gemeint ist. Sind es politische Institutionen und Verfahren, die die Demokratie ausmachen? Sind es politische Normen des Handelns, mithilfe derer das politische System in der Praxis erst funktioniert? Gehört zur Demokratie das Ineinandergreifen von Staatlichkeit und Zivilgesellschaft? Geht es um die demokratische Verfasstheit gesellschaftlicher Institutionen, von Parlamenten über Vereine bis hin zur Familie? Oder ist mit Demokratie ein noch umfassenderer Zusammenhang des Zusammenlebens gemeint, der über Politik und Institutionen hinaus in die Dimensionen des Sozialen und Kulturellen ragt?

Die letztere Position – der zufolge Demokratie nicht nur ein politisches System, sondern eine Form des Zusammenlebens bezeichnet – kann sich auf eine reichhaltige Tradition innerhalb der politischen Philosophie und Theorie berufen, die zurückreicht zu so unterschiedlichen Aufklärungsdenkern aus der Gründungsphase moderner Demokratien wie Jean-Jacques Rousseau, Montesquieu und Immanuel Kant und die im 19. Jahrhundert auf vielfältige Weise – etwa von G.W.F. Hegel, Alexis de Tocqueville und J.S. Mill – weitergeführt wurde. So sehr sich diese Denker auch unterscheiden: Auf die eine oder andere Weise erörtern sie alle die Bedeutung von Sitten, Ritualen und Formen der Geselligkeit für die Verfasstheit von Demokratien. Im 20. Jahrhundert entwickelten unterschiedliche Denkschulen die Idee eines Zusammenhangs von Regierungsform und Form des Zusammenlebens auf bis heute nachwirkende Weise weiter. Hierzu zählen der amerikanische Pragmatismus, der mit John Dewey und Sidney Hook die Demokratie als „way of life“ fasst (s. nun auch Frega, R.A. Putnam, Hetzel/Wille, kritisch: Talisse); die deliberative Demokratietheorie, die die Demokratie nicht nur als Staatsform, sondern als Form öffentlichen Beratens und vernunftgeleiteten Aushandelns versteht (Habermas, Cohen, Gutmann und Thompson, u. v. m..); die an Ludwig Wittgenstein orientierte ordinary language philosophy, die Demokratie als eine von geteilten Sprachspielen, Alltagspraktiken und Hintergrundüberzeugungen fundierte „Lebensform“ begreifbar macht (Wittgenstein, Cavell 1988, Laugier 2016, Zerilli, u. v. m..). In diesem Zusammenhang zu nennen ist auch die radikale Demokratietheorie (Connolly, Laclau/Mouffe, Marchart, Mouffe, Saar 2019a, u. v. m.), die das genuin Politische – und mithin Demokratische – im ereignishaften Durchbrechen von etablierten Prozeduren und Institutionen erkennt und für die das Demokratische somit jenseits der routinisierten Politik liegt, genauer: in Momenten von Negativität, Dissens und Bruch, die keinen festgelegten Ort haben und sich prinzipiell überall in der Lebenswelt manifestieren können.

Disziplinäre Verortung

Wenn nun aber die Demokratie als ein solch umfassender Zusammenhang des kollektiven Lebens verstanden wird – ob als „way of life“, „Lebensform“, „politische Form der Gesellschaft“ (Lefort) oder „soziale Demokratie“ (Frega) –, so stellt sich eine Aufgabe, die über die Grenzen der politischen Theorie hinausweist und nach dem Beitrag anderer Disziplinen verlangt. Denn nimmt man die Rede von der Form des Zusammenlebens ernst, so müssen der hierfür einschlägige Formbegriff und die Erscheinungen von Formen des Sozialen untersucht werden. Es sind die geisteswissenschaftlichen Disziplinen mit ihrer langen Tradition formaler und ästhetischer Analyse, die die Expertise ausgebildet haben, soziale als ästhetische Formen zu erforschen (Levine, Kornbluh 2019). Vertreten im GRK sind deshalb neben der Sozialphilosophie und politischen Theorie vor allem Disziplinen, die bisher an den Rändern der Demokratieforschung verortet sind, aber einen Beitrag zur sinnlichen, ästhetischen und erfahrungsmäßigen Dimension leisten können: Literatur-, Kunst-, Film- und Medienwissenschaften sowie Geschichte.

Eine Analyse des vielfach konfliktreichen Zusammenspiels der anschaulichen Formen des Sozialen macht die Demokratie als alltäglich gelebten und erfahrenen Zusammenhang untersuch-, bestimm- und kritisierbar. Zugrunde liegt diesem Gedanken nicht nur ein weiter Begriff der Demokratie, der über die Grenzen des verfassten politischen Systems hinausweist, sondern auch ein ebenso weiter Begriff der Ästhetik. Mit einer Formulierung Achim Geisenhanslükes verstehen wir Ästhetik „als Theorie wie als lebensweltliche Bezugnahme“ (Geisenhanslüke 2024, 214). Die Ästhetik der Demokratie ist somit nicht etwa das Beiwerk oder die Verzierung, die eine eigentliche Substanz der kollektiven Selbstregierung überdeckt. Vielmehr besteht der Kern der Demokratie – ob im Sinne eines politischen Systems oder der alltäglichen Erfahrung – aus sinnlich verfassten, sinnlich wirkenden Formen der Lebenswelt.

Theoretischer Ausgangspunkt und Überblick über Forschungsstand
Für die begriffliche Überkreuzung von Ästhetik und Demokratie legen wir dem Programm des GRK einige Grundgedanken der ästhetischen Theorie Immanuel Kants und ihrer Weiterentwicklung durch Hannah Arendt zugrunde. Diese dienen uns dezidiert als Ausgangs- und nicht als Endpunkt. Indem Kant seine ästhetische Theorie auf das ästhetische Urteil (bzw. das Geschmacksurteil) aufbaut, verbindet er Fragen von ästhetischer Form, sinnlicher Erfahrung, begrifflicher Verarbeitung und – letztlich politischer – Gemeinschaftsbildung. In einer Formulierung von Moritz Baßler und Heinz Drügh handelt es sich Kant zufolge beim Ästhetischen um „Urteilsformen, die Sinneseindrücke, Begriffe und Gefühle zugleich umfassen“ (Drügh/Baßler 2021, 10). Ausgangspunkt des ästhetischen Urteils ist die optische, akustische, olfaktorische oder synästhetische Sinneswahrnehmung, womit deutlich wird, dass die Aisthesis eine unmittelbar körperliche Dimension im Hier und Jetzt hat und im Extremfall sogar den Körper zur Disposition stellt. Zugleich aber besteht das Ästhetische „in der erstaunlichen Technik, die Erfahrung, ganz und gar ‚da‘ zu sein in seinen Wahrnehmungen und Gefühlen, mit einem Abstandnehmen in Gestalt begrifflicher Prozessierung zu verbinden“ (Drügh/Baßler 2021, 13). Die Begriffsarbeit muss hier provisorisch, annähernd und im besten Falle spielerisch bleiben, denn Sinneseindrücke und von ihnen hervorgerufene Gefühle lassen sich nicht verbindlich und endgültig auf den Begriff bringen. Doch für Kant verharrt das ästhetische Urteil deshalb nicht im Subjektiven. Ästhetisch Urteilende drängen auf Validierung durch andere. Ästhetische Urteile werden anderen (wie Kant sagt) „angesonnen“. Es handelt sich, mit Stanley Cavell (2005) gesprochen, um „leidenschaftliche Äußerungen“ (passionate utterances), deren beanspruchte Normativität nicht begriffslogisch und argumentativ erzwungen werden kann.

Hierin erkennen wir mit Hannah Arendt eine unmittelbar politische Funktion: Weil ästhetische Urteile an andere herangetragen werden – mit Mitteln leidenschaftlicher Rede und Adressierung, nach denen Sachurteile nicht verlangen –, konstituiert sich im ästhetischen Urteilen eine Urteilsgemeinschaft. Arendt spricht mit Kant von einer „erweiterten Denkungsart“ (Kant 1970, §40), die darin besteht, im ästhetischen Urteilen bereits die Perspektive des Anderen zu übernehmen. Denn jemandem das eigene Urteil anzusinnen, bedeutet nicht zuletzt, imaginativ die sinnliche Positionierung des Anderen einzunehmen. Der Akt des ästhetischen Urteilens affirmiert somit Pluralität, womit hier zunächst die Vielfalt von Perspektiven und Standpunkten gemeint ist. Zudem bringt das Urteilen einen „Erscheinungsraum“ hervor: eine öffentliche Sphäre des Sprechens und Handelns, innerhalb derer eine geteilte politische Welt Gestalt annimmt (Arendt 1958). Wie Arendt schreibt: „Strictly speaking, politics is not so much about human beings as it is about the world that comes into being between them and endures beyond them“ (2005, 175). Das auf Perspektivenvielfalt beruhende ästhetische Urteil wird so zum „demokratischen Urteil“, womit eine „weltbildende Praxis der Freiheit gemeint ist, die in der Pluralität wurzelt“ (Zerilli xv). Zugleich bedarf es, wie Sophie Loidolt schreibt, der geteilten Welt des Erscheinungsraums, damit sich demokratische Pluralität aktualisieren kann (Loidolt 51). Pluralität ist nie einfach gegeben: „Plurality is (…) essentially something we have to take up and do“ (Loidolt 2).

Pluralität ist auch der Schlüssel, mit dem sich der Verdacht entkräften lässt, eine solche Konzeption der geteilten Welt beruhe auf der Vorstellung abgeschlossener Entitäten, also auf Ordnungen der Sinne und Ordnungen des Politischen, die von einer festen Grenze zwischen Innen und Außen geprägt seien. Zu Ende gedacht, erlaubt Kants bzw. Arendts Rede vom sensus communis eine Praxis der Pluralität, die einen bereits eingeübten Gemeinsinn überschreitet und zum dissensus communis wird: zu einer Dynamisierung dessen, wer und was als sinnvoll und sinnlich intelligibel gilt, ohne dass deshalb der Bezug auf eine geteilte Welt zugunsten von privatisierten und relativistischen Parallelwelten aufgegeben werden müsste (Räber 84). So sehr pluralistisches Urteilen auf Zustimmung aus ist, so sehr lässt sich das Urteilen als ein Medium des Streits verstehen und damit der Rekonfiguration dessen, was in den Gegenstandsbereich des Urteilens fällt und mit welchen Kategorien des Urteils ihm begegnet wird. In Anlehnung an Juliane Rebentischs Arendt-Interpretation steht im demokratischen Streit „die Verteidigung einer menschlichen Welt“ auf dem Spiel (Rebentisch 2022, 26). Es ist ein „Streit um Pluralität“, in dem nicht zuletzt das, was als Pluralität gilt, pluralisiert wird (Connolly).

An diesem für unseren Ansatz zentralen Punkt trifft eine an Kant und Arendt geschulte politische Ästhetik (die vielerlei Verbindungslinien auch zum amerikanischen Pragmatismus aufweist) auf diejenige der radikalen Demokratietheorie. Wenn wir nach den spezifisch ästhetischen Formen des demokratischen Zusammenlebens fragen, gehen wir von der Prämisse aus, dass Streit und Konflikt – kurz: Dissens – wesentlich für Demokratie sind. In Anlehnung an Jacques Rancière (2010) lässt sich davon sprechen, dass in den Praktiken des Dissenses Auseinandersetzungen im doppelten Sinne zum Tragen kommen: Die Spaltung des Sinns (Dis-sens) bezieht sich sowohl auf Sinn als Bedeutung als auch auf Sinn als sinnliche Dimension der Weltwahrnehmung. In der doppelten Bedeutung des auseinandergesetzten Sinns ist Dissens eine dynamisierende Kraft, die – ästhetische wie soziale – Formen verflüssigt. Das Bild des Gerinnens und Verflüssigens von Formen ist an das Denken Cornelius Castoriadis’ angelehnt (1984 [1975], 1994), der oftmals der radikalen Demokratietheorie zugerechnet wird (Karalis, Marchart), dessen Konzeption einer Wechselwirkung des „instituierenden Imaginären“ und der „instituierten Gesellschaft“ aber ein für viele Theorieschulen und Disziplinen anschlussfähiges Grundmodell gesellschaftlicher – insbesondere demokratischer – Emergenz und Kreativität bereitstellt (Klooger, Iser, Bieger/Saldívar/Voelz). In der spannungsreichen Konstellation von Instituiertem und Instituierendem, von Form und Umformung, erscheinen alle – soziale wie ästhetische – Formen als prinzipiell umformbar, so wie umgekehrt die Entstehung neuer Formen nur durch den Rückgriff auf bestehende Formen ermöglicht wird. Die ihrerseits instituierende Auseinandersetzung mit dem Instituierten lässt sich in diesem Sinne auch als Praxis der Kritik verstehen. Zielsetzung und Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung mit dem Instituierten bleiben dabei allerdings zunächst offen. So kann der Dissens bezüglich der instituierten Gesellschaft keineswegs nur zu Forderungen nach Reformierung führen, sondern auch nach Verteidigung bereits gewonnener Formen – oder aber zur grundlegenden Verwerfung der instituierten sozialen Formen (in unserem Falle: der Institutionen der Demokratie selbst). Demokratie muss, sofern sie kritisierbar bleibt, stets Raum für eine Kritik integrieren, die über die konkrete Form der Demokratie hinausweist. Von einer Ästhetik der Demokratie zu sprechen, bedeutet also nicht, eine Art permanenter Revolution zum Wesenskern der Demokratie zu erheben, sondern vielmehr die permanente Möglichkeit sinnlicher und politischer Umformung ins Zentrum zu rücken. In diesem Sinne „ist die Demokratie“, wie Martin Saar in Anlehnung an Überlegungen von Claude Lefort schreibt, „gar nichts (Eindeutiges) […], sondern etwas, was in sich widersprüchlich und spannungsreich verfasst ist, an dessen Grund also weniger eine feststellbare Identität als eine immer erst jeweils neu zu bestimmende Leere liegt, ein Widerspruch oder eine Unbestimmtheit“ (2018, 282).

Für die Erforschung des Spannungsverhältnisses zwischen Form und Umformung in Bezug auf die Ästhetik der Demokratie prüft das Graduiertenkolleg die Tragfähigkeit verschiedener einschlägiger Begriffe, die die politische Theorie gegenwärtig für das Ineinandergreifen von Demokratie als politischem System und sozialem Zusammenleben diskutiert. Hierzu gehören unter anderem „way of life“ (Dewey), „soziale Demokratie“ (Frega), „Öffentlichkeit“ (Habermas u. v. m.), „Zivilgesellschaft“ (Calhoun 1992, 2010; Alexander u. v. m.), „politische Formen der Gesellschaft“ (Lefort) und „Lebensform“ (Wittgenstein u. a.). Unsere Rede von der Demokratie als einer „Form des Zusammenlebens“ soll den einzelnen Promotionsprojekten des GRK den Spielraum offenhalten, mit Blick auf ihren konkreten Gegenstand die Vor- und Nachteile der verschiedenen begrifflichen Optionen auszuloten, die in der demokratietheoretischen Debatte bisher etabliert sind.

Festzuhalten ist hier lediglich, dass der Begriff der „Lebensform“ für die Untersuchung der Spannung von Dissens und Form der Demokratie gegenwärtig besonders vielfältige Anknüpfungspunkte bietet, da er in jüngerer Vergangenheit eine erhebliche Konjunktur erfahren hat. In unterschiedlichen Akzentuierungen findet sich der Begriff der „Lebensform“ nicht nur bei Denker*innen der Wittgensteinschen Tradition (Cavell, Zerilli, Laugier 2016) wieder, sondern auch in Beiträgen aus dem zeitgenössischen Pragmatismus (Frega, Hetzel/Wille), der Kritischen Theorie (Honneth, Jaeggi, Loick, Celikates) und in der sich mit der radikalen Demokratietheorie überschneidenden Theorie der Biopolitik (Agamben 1994, 1998, 2013, 2014; R. Esposito 2008; Foucault 2017; Fusco; Kishik; antizipierend: Foucault 1963). Besonders einflussreich in diesem Zusammenhang sind Giorgio Agambens Ausführungen, in denen „Lebensform“ zum Inbegriff einer „neuen Politik“ wird, die die biopolitische Unterteilung von bios und zoe – welche ihm zufolge jegliche Form der Souveränität und damit auch die Demokratie kennzeichnet – überwindet und stattdessen zu einer Existenz der Potentialität findet (Agamben 1994). Neben der politischen Theorie findet die Beschäftigung mit „Lebensform“ in Bezug auf politische – vornehmlich demokratische – Fragen auch in den Geschichtswissenschaften (van Rahden), Literaturwissenschaften (Gailus, Glaser/Culler, Kohlmann) und Filmwissenschaften (Campbell) statt, wobei in den letzten beiden Kontexten die biopolitische Verwendung des Begriffs dominiert. Ebenso präsent ist „Lebensform“ in seinem biopolitischen Kontext in jenen – für das Programm des Graduiertenkollegs relevanten – Diskussionen, die sich dezidiert kritisch mit der Demokratie in ihrer westlichen, liberalen Ausprägung auseinandersetzen und alternative Formen von Sozialität ausloten. Hierzu zählen Stimmen aus den Postcolonial und Decolonial Studies (A. Allen, Mahmood, Mbembe 2019, Santos/Sobottka, Wynter), den sich hiermit vielfach überschneidenden Black Studies (Hartman 2019, McKittrick 2021, Moten 2018, Weheliye) sowie aus dem interdisziplinären Forschungsfeld zu Posthumanismus und Anthropozän (Braidotti, Henry et al., Grove, Haraway 1992, Nealon). Auf der anderen Seite wird der Begriff der „Lebensform“ jüngst auch von dezidierten Verteidiger*innen des Liberalismus stark gemacht (Lefebvre, Özmen).

Dieser Überblick über die aktuellen Forschungsstränge zum Begriff „Lebensform“ stellt keine begriffliche Vorentscheidung für die Arbeit des Graduiertenkollegs dar. Vielmehr vermittelt er eine Vorstellung von der Vielfältigkeit möglicher Anschlüsse für die Bearbeitung der Forschungsfrage des GRK. Dies lässt die Möglichkeit offen, dass konkurrierende Begriffe („politische Formen der Gesellschaft“, „Zivilgesellschaft“, „soziale Demokratie“ etc.) Analysen ermöglichen, die für einzelne Promotionsprojekte sinnvoller wären. Das Ziel ist es, Begriffe aus der politischen Theoriebildung – darunter die oben genannten – so weiterzuentwickeln bzw. nutzbar zu machen, dass sie Zugänge zur Erforschung der Ästhetik der Demokratie mit Blick auf die Aushandlungen von Form und Dissens schaffen.

Da es uns um die Zusammenführung von politischer und ästhetischer Theorie geht, lassen sich auf der anderen Seite auch Theoriestränge der Ästhetik ausmachen, die für das GRK besonders anschlussfähig sind. In Erweiterung des oben dargestellten Gedankengangs, der von Kant über Arendt zu Rancière und Castoriadis führte, lassen sich drei etablierte Stränge ästhetischer Theoriebildung ausmachen, die für die Rahmung unseres Forschungsansatzes besonders vielversprechend sind: Erstens, Ästhetik als gesellschaftliche Ordnung des sinnlich (aisthetisch) Wahrnehmbaren (Rancière 2010, J. Frank 2010 und 2024, Panagia 2016 und 2018, auch Arendt 1958); zweitens, Ästhetik im Sinne des Zusammenhangs von ästhetischen Formen, Urteilen und Erfahrung (zu Form: Sklovskij, Tynjanov, Adorno 1958, Jameson, zuletzt auch Levinson, Altieri, Armstrong; zu Urteilen: Kant, Arendt 1982, Zerilli, Baßler/Drügh, Ngai; zu Erfahrungen: Dewey, Shusterman, Seel); und drittens, Ästhetik als imaginäre Hervorbringung des gesellschaftlich (noch) nicht Realisierten (Castoriadis 1984, Iser, Fluck, Peper).

Theoretischer Ausgangspunkt und Überblick über Forschungsstand

Für die begriffliche Überkreuzung von Ästhetik und Demokratie legen wir dem Programm des GRK einige Grundgedanken der ästhetischen Theorie Immanuel Kants und ihrer Weiterentwicklung durch Hannah Arendt zugrunde. Diese dienen uns dezidiert als Ausgangs- und nicht als Endpunkt. Indem Kant seine ästhetische Theorie auf das ästhetische Urteil (bzw. das Geschmacksurteil) aufbaut, verbindet er Fragen von ästhetischer Form, sinnlicher Erfahrung, begrifflicher Verarbeitung und – letztlich politischer – Gemeinschaftsbildung. In einer Formulierung von Moritz Baßler und Heinz Drügh handelt es sich Kant zufolge beim Ästhetischen um „Urteilsformen, die Sinneseindrücke, Begriffe und Gefühle zugleich umfassen“ (Drügh/Baßler 2021, 10). Ausgangspunkt des ästhetischen Urteils ist die optische, akustische, olfaktorische oder synästhetische Sinneswahrnehmung, womit deutlich wird, dass die Aisthesis eine unmittelbar körperliche Dimension im Hier und Jetzt hat und im Extremfall sogar den Körper zur Disposition stellt. Zugleich aber besteht das Ästhetische „in der erstaunlichen Technik, die Erfahrung, ganz und gar ‚da‘ zu sein in seinen Wahrnehmungen und Gefühlen, mit einem Abstandnehmen in Gestalt begrifflicher Prozessierung zu verbinden“ (Drügh/Baßler 2021, 13). Die Begriffsarbeit muss hier provisorisch, annähernd und im besten Falle spielerisch bleiben, denn Sinneseindrücke und von ihnen hervorgerufene Gefühle lassen sich nicht verbindlich und endgültig auf den Begriff bringen. Doch für Kant verharrt das ästhetische Urteil deshalb nicht im Subjektiven. Ästhetisch Urteilende drängen auf Validierung durch andere. Ästhetische Urteile werden anderen (wie Kant sagt) „angesonnen“. Es handelt sich, mit Stanley Cavell (2005) gesprochen, um „leidenschaftliche Äußerungen“ (passionate utterances), deren beanspruchte Normativität nicht begriffslogisch und argumentativ erzwungen werden kann.

Hierin erkennen wir mit Hannah Arendt eine unmittelbar politische Funktion: Weil ästhetische Urteile an andere herangetragen werden – mit Mitteln leidenschaftlicher Rede und Adressierung, nach denen Sachurteile nicht verlangen –, konstituiert sich im ästhetischen Urteilen eine Urteilsgemeinschaft. Arendt spricht mit Kant von einer „erweiterten Denkungsart“ (Kant 1970, §40), die darin besteht, im ästhetischen Urteilen bereits die Perspektive des Anderen zu übernehmen. Denn jemandem das eigene Urteil anzusinnen, bedeutet nicht zuletzt, imaginativ die sinnliche Positionierung des Anderen einzunehmen. Der Akt des ästhetischen Urteilens affirmiert somit Pluralität, womit hier zunächst die Vielfalt von Perspektiven und Standpunkten gemeint ist. Zudem bringt das Urteilen einen „Erscheinungsraum“ hervor: eine öffentliche Sphäre des Sprechens und Handelns, innerhalb derer eine geteilte politische Welt Gestalt annimmt (Arendt 1958). Wie Arendt schreibt: „Strictly speaking, politics is not so much about human beings as it is about the world that comes into being between them and endures beyond them“ (2005, 175). Das auf Perspektivenvielfalt beruhende ästhetische Urteil wird so zum „demokratischen Urteil“, womit eine „weltbildende Praxis der Freiheit gemeint ist, die in der Pluralität wurzelt“ (Zerilli xv). Zugleich bedarf es, wie Sophie Loidolt schreibt, der geteilten Welt des Erscheinungsraums, damit sich demokratische Pluralität aktualisieren kann (Loidolt 51). Pluralität ist nie einfach gegeben: „Plurality is (…) essentially something we have to take up and do“ (Loidolt 2).

Pluralität ist auch der Schlüssel, mit dem sich der Verdacht entkräften lässt, eine solche Konzeption der geteilten Welt beruhe auf der Vorstellung abgeschlossener Entitäten, also auf Ordnungen der Sinne und Ordnungen des Politischen, die von einer festen Grenze zwischen Innen und Außen geprägt seien. Zu Ende gedacht, erlaubt Kants bzw. Arendts Rede vom sensus communis eine Praxis der Pluralität, die einen bereits eingeübten Gemeinsinn überschreitet und zum dissensus communis wird: zu einer Dynamisierung dessen, wer und was als sinnvoll und sinnlich intelligibel gilt, ohne dass deshalb der Bezug auf eine geteilte Welt zugunsten von privatisierten und relativistischen Parallelwelten aufgegeben werden müsste (Räber 84). So sehr pluralistisches Urteilen auf Zustimmung aus ist, so sehr lässt sich das Urteilen als ein Medium des Streits verstehen und damit der Rekonfiguration dessen, was in den Gegenstandsbereich des Urteilens fällt und mit welchen Kategorien des Urteils ihm begegnet wird. In Anlehnung an Juliane Rebentischs Arendt-Interpretation steht im demokratischen Streit „die Verteidigung einer menschlichen Welt“ auf dem Spiel (Rebentisch 2022, 26). Es ist ein „Streit um Pluralität“, in dem nicht zuletzt das, was als Pluralität gilt, pluralisiert wird (Connolly).

An diesem für unseren Ansatz zentralen Punkt trifft eine an Kant und Arendt geschulte politische Ästhetik (die vielerlei Verbindungslinien auch zum amerikanischen Pragmatismus aufweist) auf diejenige der radikalen Demokratietheorie. Wenn wir nach den spezifisch ästhetischen Formen des demokratischen Zusammenlebens fragen, gehen wir von der Prämisse aus, dass Streit und Konflikt – kurz: Dissens – wesentlich für Demokratie sind. In Anlehnung an Jacques Rancière (2010) lässt sich davon sprechen, dass in den Praktiken des Dissenses Auseinandersetzungen im doppelten Sinne zum Tragen kommen: Die Spaltung des Sinns (Dis-sens) bezieht sich sowohl auf Sinn als Bedeutung als auch auf Sinn als sinnliche Dimension der Weltwahrnehmung. In der doppelten Bedeutung des auseinandergesetzten Sinns ist Dissens eine dynamisierende Kraft, die – ästhetische wie soziale – Formen verflüssigt. Das Bild des Gerinnens und Verflüssigens von Formen ist an das Denken Cornelius Castoriadis’ angelehnt (1984 [1975], 1994), der oftmals der radikalen Demokratietheorie zugerechnet wird (Karalis, Marchart), dessen Konzeption einer Wechselwirkung des „instituierenden Imaginären“ und der „instituierten Gesellschaft“ aber ein für viele Theorieschulen und Disziplinen anschlussfähiges Grundmodell gesellschaftlicher – insbesondere demokratischer – Emergenz und Kreativität bereitstellt (Klooger, Iser, Bieger/Saldívar/Voelz). In der spannungsreichen Konstellation von Instituiertem und Instituierendem, von Form und Umformung, erscheinen alle – soziale wie ästhetische – Formen als prinzipiell umformbar, so wie umgekehrt die Entstehung neuer Formen nur durch den Rückgriff auf bestehende Formen ermöglicht wird. Die ihrerseits instituierende Auseinandersetzung mit dem Instituierten lässt sich in diesem Sinne auch als Praxis der Kritik verstehen. Zielsetzung und Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung mit dem Instituierten bleiben dabei allerdings zunächst offen. So kann der Dissens bezüglich der instituierten Gesellschaft keineswegs nur zu Forderungen nach Reformierung führen, sondern auch nach Verteidigung bereits gewonnener Formen – oder aber zur grundlegenden Verwerfung der instituierten sozialen Formen (in unserem Falle: der Institutionen der Demokratie selbst). Demokratie muss, sofern sie kritisierbar bleibt, stets Raum für eine Kritik integrieren, die über die konkrete Form der Demokratie hinausweist. Von einer Ästhetik der Demokratie zu sprechen, bedeutet also nicht, eine Art permanenter Revolution zum Wesenskern der Demokratie zu erheben, sondern vielmehr die permanente Möglichkeit sinnlicher und politischer Umformung ins Zentrum zu rücken. In diesem Sinne „ist die Demokratie“, wie Martin Saar in Anlehnung an Überlegungen von Claude Lefort schreibt, „gar nichts (Eindeutiges) […], sondern etwas, was in sich widersprüchlich und spannungsreich verfasst ist, an dessen Grund also weniger eine feststellbare Identität als eine immer erst jeweils neu zu bestimmende Leere liegt, ein Widerspruch oder eine Unbestimmtheit“ (2018, 282).

Für die Erforschung des Spannungsverhältnisses zwischen Form und Umformung in Bezug auf die Ästhetik der Demokratie prüft das Graduiertenkolleg die Tragfähigkeit verschiedener einschlägiger Begriffe, die die politische Theorie gegenwärtig für das Ineinandergreifen von Demokratie als politischem System und sozialem Zusammenleben diskutiert. Hierzu gehören unter anderem „way of life“ (Dewey), „soziale Demokratie“ (Frega), „Öffentlichkeit“ (Habermas u. v. m.), „Zivilgesellschaft“ (Calhoun 1992, 2010; Alexander u. v. m.), „politische Formen der Gesellschaft“ (Lefort) und „Lebensform“ (Wittgenstein u. a.). Unsere Rede von der Demokratie als einer „Form des Zusammenlebens“ soll den einzelnen Promotionsprojekten des GRK den Spielraum offenhalten, mit Blick auf ihren konkreten Gegenstand die Vor- und Nachteile der verschiedenen begrifflichen Optionen auszuloten, die in der demokratietheoretischen Debatte bisher etabliert sind.

Festzuhalten ist hier lediglich, dass der Begriff der „Lebensform“ für die Untersuchung der Spannung von Dissens und Form der Demokratie gegenwärtig besonders vielfältige Anknüpfungspunkte bietet, da er in jüngerer Vergangenheit eine erhebliche Konjunktur erfahren hat. In unterschiedlichen Akzentuierungen findet sich der Begriff der „Lebensform“ nicht nur bei Denker*innen der Wittgensteinschen Tradition (Cavell, Zerilli, Laugier 2016) wieder, sondern auch in Beiträgen aus dem zeitgenössischen Pragmatismus (Frega, Hetzel/Wille), der Kritischen Theorie (Honneth, Jaeggi, Loick, Celikates) und in der sich mit der radikalen Demokratietheorie überschneidenden Theorie der Biopolitik (Agamben 1994, 1998, 2013, 2014; R. Esposito 2008; Foucault 2017; Fusco; Kishik; antizipierend: Foucault 1963). Besonders einflussreich in diesem Zusammenhang sind Giorgio Agambens Ausführungen, in denen „Lebensform“ zum Inbegriff einer „neuen Politik“ wird, die die biopolitische Unterteilung von bios und zoe – welche ihm zufolge jegliche Form der Souveränität und damit auch die Demokratie kennzeichnet – überwindet und stattdessen zu einer Existenz der Potentialität findet (Agamben 1994). Neben der politischen Theorie findet die Beschäftigung mit „Lebensform“ in Bezug auf politische – vornehmlich demokratische – Fragen auch in den Geschichtswissenschaften (van Rahden), Literaturwissenschaften (Gailus, Glaser/Culler, Kohlmann) und Filmwissenschaften (Campbell) statt, wobei in den letzten beiden Kontexten die biopolitische Verwendung des Begriffs dominiert. Ebenso präsent ist „Lebensform“ in seinem biopolitischen Kontext in jenen – für das Programm des Graduiertenkollegs relevanten – Diskussionen, die sich dezidiert kritisch mit der Demokratie in ihrer westlichen, liberalen Ausprägung auseinandersetzen und alternative Formen von Sozialität ausloten. Hierzu zählen Stimmen aus den Postcolonial und Decolonial Studies (A. Allen, Mahmood, Mbembe 2019, Santos/Sobottka, Wynter), den sich hiermit vielfach überschneidenden Black Studies (Hartman 2019, McKittrick 2021, Moten 2018, Weheliye) sowie aus dem interdisziplinären Forschungsfeld zu Posthumanismus und Anthropozän (Braidotti, Henry et al., Grove, Haraway 1992, Nealon). Auf der anderen Seite wird der Begriff der „Lebensform“ jüngst auch von dezidierten Verteidiger*innen des Liberalismus stark gemacht (Lefebvre, Özmen).

Dieser Überblick über die aktuellen Forschungsstränge zum Begriff „Lebensform“ stellt keine begriffliche Vorentscheidung für die Arbeit des Graduiertenkollegs dar. Vielmehr vermittelt er eine Vorstellung von der Vielfältigkeit möglicher Anschlüsse für die Bearbeitung der Forschungsfrage des GRK. Dies lässt die Möglichkeit offen, dass konkurrierende Begriffe („politische Formen der Gesellschaft“, „Zivilgesellschaft“, „soziale Demokratie“ etc.) Analysen ermöglichen, die für einzelne Promotionsprojekte sinnvoller wären. Das Ziel ist es, Begriffe aus der politischen Theoriebildung – darunter die oben genannten – so weiterzuentwickeln bzw. nutzbar zu machen, dass sie Zugänge zur Erforschung der Ästhetik der Demokratie mit Blick auf die Aushandlungen von Form und Dissens schaffen.

Da es uns um die Zusammenführung von politischer und ästhetischer Theorie geht, lassen sich auf der anderen Seite auch Theoriestränge der Ästhetik ausmachen, die für das GRK besonders anschlussfähig sind. In Erweiterung des oben dargestellten Gedankengangs, der von Kant über Arendt zu Rancière und Castoriadis führte, lassen sich drei etablierte Stränge ästhetischer Theoriebildung ausmachen, die für die Rahmung unseres Forschungsansatzes besonders vielversprechend sind: Erstens, Ästhetik als gesellschaftliche Ordnung des sinnlich (aisthetisch) Wahrnehmbaren (Rancière 2010, J. Frank 2010 und 2024, Panagia 2016 und 2018, auch Arendt 1958); zweitens, Ästhetik im Sinne des Zusammenhangs von ästhetischen Formen, Urteilen und Erfahrung (zu Form: Sklovskij, Tynjanov, Adorno 1958, Jameson, zuletzt auch Levinson, Altieri, Armstrong; zu Urteilen: Kant, Arendt 1982, Zerilli, Baßler/Drügh, Ngai; zu Erfahrungen: Dewey, Shusterman, Seel); und drittens, Ästhetik als imaginäre Hervorbringung des gesellschaftlich (noch) nicht Realisierten (Castoriadis 1984, Iser, Fluck, Peper).

Demokratie als Staatsform, Demokratie als Form des Zusammenlebens

Zu jedem dieser drei Stränge ästhetischer Forschung lassen sich Brücken von unserem an Kant und Arendt orientierten Initialpunkt aus schlagen. Wenn es in unserem Ansatz allerdings die Praktiken des Urteilens und Streitens sind, die die Demokratie als sinnliche Form des Zusammenlebens begründen, dann muss noch weiter präzisiert werden, in welchem Verhältnis solche Formen des Zusammenlebens zu Regierungs- und Staatsform stehen.

Zunächst bietet unsere Perspektive die Möglichkeit, das Demokratische – allgemeiner noch: das Politische – auch jenseits der Räume der institutionalisierten Öffentlichkeit und staatlichen Institutionen zu betrachten. Im Bezugsrahmen des Arendtschen Denkens hieße das, denjenigen Bereichen der Lebenswelt, die als nicht öffentlich angesehen werden, den Weg in die Öffentlichkeit zu bahnen. So hebt etwa Rahel Jaeggi hervor: „Wenn nämlich der Erscheinungsraum […] nicht mehr mit einer institutionellen Sphäre der Öffentlichkeit gleichgesetzt wird […], wird es möglich, die kleinen, informellen Öffentlichkeiten in den Bereich des Politischen zu integrieren und umgekehrt handlungsfähige Öffentlichkeiten aus dem Privaten heraus entstehen zu lassen“ (Jaeggi 1997, 155). Hier scheint allerdings auch eine Grenze des Arendtschen Denkens auf, die Juliane Rebentisch als „dichotome Logik“ bezeichnet hat (Rebentisch 2022, 75). In Arendts Konzeption gibt es kaum Spielräume zwischen „privat“ und „öffentlich“, „unfrei“ und „frei“, „weltlos“ und „in der Welt“. Über Arendt hinausweisend ist es deshalb für unser Anliegen produktiv, statt von unterschiedlich skalierten Öffentlichkeiten von verschiedenen „Modi“ oder Existenzweisen des Demokratischen zu sprechen, „die die Beschränkung auf bestimmte institutionelle Orte, Verfahren und Regeln übersteigen sowie Praktiken, die andere und neue Formen des Demokratischen sichtbar machen“ (Hetzel/Wille 174). Auf diese Weise geraten Formen des Demokratischen in den Blick, die querstehen zu etablierten Abgrenzungen von öffentlich und privat, politisch und vorpolitisch, räsonierend und unterhaltend, rational und emotional.

Eine Konsequenz dieses Ansatzes liegt darin, dass sich Ästhetiken demokratischen Zusammenlebens auch in nicht-demokratisch verfassten Staaten untersuchen lassen. Veranschaulichen lässt sich dies an der Talentschau Super Girl, die im Jahr 2005 im chinesischen Fernsehen für enormes Zuschauerinteresse sorgte. Rund 400 Millionen Menschen sahen das Finale des (an Deutschland sucht den Superstar und American Idol erinnernden) Gesangswettbewerbs und wählten per SMS Li Yuchun zur Gewinnerin, die dadurch zu einer Art Superstar der chinesischen Populärkultur avancierte. Im liberal-demokratisch verfassten, spätkapitalistischen Europa und Nordamerika werden Abstimmungen bei Casting Shows selten mit Demokratie assoziiert, sondern eher mit medialer Sichtbarmachung von kompetitiven Märkten (Ehrenberg, Pradtke, Reckwitz 2017). Doch im anti-demokratischen Regime Chinas wurde eine für alle Handybesitzer zugängliche televisuelle Abstimmung in einem Gesangswettbewerb mit „direkter Demokratie“ in Verbindung gebracht (Dong 84). Wegen ihrer „politischen Implikationen“ bezeichnet Jingsi Wu die Einbindung einer solch großen „Wählerschaft“ als „provokanten und revolutionären Schritt“ (53), der eine „ästhetische Öffentlichkeit“ genährt habe. Von Bedeutung war hierbei nicht nur das Verfahren der Abstimmung, sondern die Möglichkeit, per Abstimmung die Ausgestaltung des medialen und sozialen Erscheinungsraums zu verändern. Li Yuchun brach mit den – von den staatlichen Medienorganen (mit-)kontrollierten – Weiblichkeitsnormen und schuf mit ihrem dezidierten Tomboy-Look eine öffentliche Repräsentation für queere Kultur (Zhao). Sie beteiligte sich damit an Nutzungspraktiken digitaler Technologien und populärkultureller Medienräume für staatlich nicht-sanktionierte Identitätsperformanzen (Yang 2023a). Im Rahmen unseres Forschungsprogramms ließe sich in der Fernsehabstimmung von Super Girl mehr als eine formale Simulation politischer Demokratie erkennen. Die per Abstimmung demonstrierte Zustimmung zu Li Yuchuns Repräsentationsangebot von Queerness ließe sich vielmehr als Intervention im Sichtbarkeitsregime des öffentlichen Raums deuten. Super Girl wäre in diesem Sinne als ästhetisch-demokratisches Phänomen in einem nicht-demokratischen Staat zu betrachten. Zugleich ist die „ästhetische Öffentlichkeit“ nicht isoliert vom Staat zu verstehen. Auch hier greifen Demokratie als Form des Zusammenlebens und als politische Form ineinander. Denn als eine Form des demokratischen Zusammenlebens kann Super Girl nur durch eine – wenn auch meist implizit bleibende – negative Bezugnahme auf anti-demokratische staatliche Macht erscheinen.

Das Ringen um ästhetische wie soziale Formen der Demokratie kann sich auf der anderen Seite aber auch ganz direkt auf den Staat beziehen. Dies liegt daran, dass die Staatsform ihrerseits äußerst variabel ist. Im Anschluss an staatstheoretische Diskussionen in den Politikwissenschaften (Weber, Hall, Tilly, Leibfried et al.) gehen wir davon aus, dass es sich beim Staat nicht um eine unveränderlichen Komplex aus Institutionen, Regeln, Funktionen und Prozeduren handelt. Zum einen befinden sich Staaten stets in historisch spezifischen Prozessen der Transformation, wozu internationale und nationale Faktoren ebenso beitragen wie bereits existierende staatliche Strukturen (Leibfried et al. 2). Zum anderen schießt das Handeln staatlicher Akteure tendenziell über die Ordnung des Staates hinaus. Andreas Fahrmeir veranschaulicht dies anhand eines historischen Fallbeispiels: den diplomatischen Beziehungen im Europa nach dem Wiener Kongress. Diplomatie blieb Angelegenheit von Monarchen, doch deren dynastische Netzwerke waren transnational, nicht nationalstaatlich organisiert. Statt dichotomen Innen-/Außenbeziehungen kennzeichneten „Gradierungen von ‚Fremdheit’“ das interstaatliche System (Fahrmeir et al. 2016, 135). Zudem handelt es sich bei Staaten – selbst unter stabilen Bedingungen – um bürokratische bzw. rechtliche Gebilde, die an ihren Rändern unscharf werden. Als Marktteilnehmer reichen sie etwa in die Privatwirtschaft hinein. So kennzeichnet der Begriff der „öffentlichen Hand“ alle Bereiche des Staates, beschreibt damit aber ein Ensemble wirtschaftlicher Handlungen öffentlicher Körperschaften und ihrer Unternehmen, dem öffentlich-rechtlich wie auch privatrechtlich organisierte Tätigkeiten zugerechnet werden. Dieses Ineinandergreifen von privat und öffentlich bildet die Grundlage für die in jüngerer Zeit diagnostizierte „Neujustierung von privaten und öffentlichen Verantwortlichkeiten“ (Lessenich 17; s. auch Jessop), die aus der einen Perspektive wie eine Reduzierung des Staates aussieht, aus einer anderen aber wie eine – von Foucault als „Gouvernmentalität“ bezeichnete – Ausfaserung staatlicher Macht in “Institutionen, Prozeduren, Analysen und Reflexionen, Berechnungen und Taktiken” der Verwaltung der Bevölkerung (Foucault 2007, 108; auch Saar 2011). So durchzieht der gouvernmentale Staat letztlich die private Lebensführung selbst. Je genauer man den Staat also betrachtet, desto komplexer – und in vielerlei Hinsicht unschärfer – wird das Bild.

Aufgrund seiner formalen Unschärfe bedarf der demokratische Staat ebenso der ästhetischen Formgebung wie das demokratische Zusammenleben. Präziser formuliert: Zur ästhetischen Formgebung des Zusammenlebens gehört eine ästhetische Imagination des Staates. Als produktiv hat sich hierbei der Vorschlag der Literaturwissenschaftlerin Jacqueline Rose erwiesen, die imaginäre Qualität des Staates mit der (aus der psychoanalytischen Theorie Freuds abgeleiteten) Wendung „states of fantasy“ zu fassen. Weder sei Fantasie als Gegenstück der sozialen Realität zu verstehen, noch als Privatsache: „[Fantasy] fuels, or at least plays its part in, the forging of the collective will“ (Rose 3; s. auch Pease, Brown 2010). „States of fantasy“ (die Formulierung schillert zwischen „Fantasie vom Staat“ und „Zustand des Fantasierens“) erhalten Ausdruck im Bereich des Ästhetischen, wie etwa Laliv Melamed (2023a, 2023b) in ihren Untersuchungen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Medienpraktiken in Israel und dem Nahen Osten herausarbeitet. Veranschaulichen lässt sich dies insbesondere an militärischen Staatsgeheimnissen. Geheimdienst- und Militäroperationen finden nicht jenseits sinnlicher Repräsentation statt (vgl. auch Michael Taussigs Begriff der „public secrets“). Sie benötigen selbst produzierte „operative Bilder“ und rechnen bereits mit ihrer Verwendung in der späteren medialen Berichterstattung (Melamed 2023b; vgl. auch Hediger 2018b). Doch das, was medial wahrnehmbar wird, schafft keinesfalls Transparenz und Eindeutigkeit, sondern einen Bereich des Ungefähren, der geradezu nach Mitarbeit der kollektiven Fantasie verlangt. „Medialisierung erschüttert die eindeutige Wahrheit des Geheimnisses“ (Melamed 2023b, 37). Der Literaturwissenschaftler Timothy Melley eröffnet in seinen Arbeiten zur „covert sphere“ (2012, 2015) ein ähnliches Forschungsfeld: Die der öffentlichen Deliberation entzogenen Operationen des Sicherheitsstaates (bei ihm geht es um die USA) schließen die kollektive Verständigung über den Staat nicht aus, sondern verschieben sie in einen Modus, in dem die ästhetische Artikulation von Imagination und Fantasie eine hervorgehobene Rolle spielt. Populäre und künstlerische Medien produzieren Fiktionen des Staates, die zu einem Teil des öffentlichen „Wissens“ über ihn werden, und die sogar auf das staatliche Handeln selbst zurückwirken. Solche fiktionalen Repräsentationen des nationalen Sicherheitsstaates können als regelrechte Propaganda fungieren, ihn aber auch satirisch oder moralisch anklagend kritisieren (Melley 2015, 161; s. auch Voelz 2018 und M. Frank). Aus dieser Einsicht in die Bedeutung der Fiktion für die Imagination des Staates ergibt sich die Forschungsfrage nach den ästhetischen Formen, Verfahren und Genres, mit denen Staatsfantasien zu einem Modus der sinnlichen Aushandlung des demokratischen Zusammenlebens werden.

Innovationsgehalt

Die Erforschung einer Ästhetik der Demokratie ist bisher ein eher randständiges Thema zwischen politischer Theorie, politischer Philosophie und einzelnen geisteswissenschaftlichen Teildisziplinen geblieben. Das GRK schlägt demgegenüber einen systematischen Neuansatz vor. Ein solcher ermöglicht durch die Kooperation einer großen Breite genuin geisteswissenschaftlicher Disziplinen die interdisziplinäre Erforschung der spezifisch ästhetischen Dimensionen demokratischen Zusammenlebens. Dabei weicht der hier entwickelte Ansatz von einer noch immer dominanten Voreinstellung ab, die – Walter Benjamin folgend – in der Ästhetisierung der Politik eine grundlegend antidemokratische Stoßrichtung erkennt. Für das Graduiertenkolleg ist dagegen eine alternative Forschungsrichtung anschlussfähiger, der zufolge die verschiedenen Dimensionen des Ästhetischen nicht das Andere oder den Verfall der Demokratie anzeigen, sondern für sie konstitutiv sind (Rebentisch 2012, Carnevali, Menke, Baßler/Drügh, Früchtl, Lefort). Ein Alleinstellungsmerkmal des GRK liegt in diesem Versuch, das demokratische Zusammenleben systematisch in Bezug auf die Ästhetik und die Dimension der Form hin zu entschlüsseln – nämlich im Hinblick auf ästhetische Ordnungen, ästhetisches Handeln, ästhetische Dinge und ästhetische Erfahrung.

Einen innovativen Ansatz entwickelt das Graduiertenkolleg damit auch in Bezug auf die Krisendiskurse liberaler Demokratien, die die öffentliche Debatte der letzten Jahre dominiert haben. Vor dem Hintergrund einer Analyse des demokratischen Zusammenlebens, für die der Formbegriff zentral ist, lassen sich demokratische Krisenphänomene auch als ambivalente Phänomene der Demokratisierung verstehen (vgl. Manow). Diese Demokratisierungsdynamiken treiben vielfach auf Kipppunkte zu, an denen eine ursprünglich demokratisierende Bewegung in ihrem anti-institutionellen Impuls antidemokratisch und illiberal werden kann. Um diese Ambivalenzen genauer zu verstehen, ist die Erforschung der Ästhetik der Demokratie besonders vielversprechend, denn die Spannung zwischen Demokratisierung und Entdemokratisierung ergibt sich nicht zuletzt aus einem Unbehagen an der Repräsentation seitens derer, die eigentlich repräsentiert sein sollten. Hier eröffnen sich auch Anschlüsse an kultur- und mediensoziologisch orientierte Stränge der Populismusforschung (Moffitt, Ostiguy, Voelz/Freischläger; teils kritisch: Müller). Populismus und andere Krisenphänomene der Demokratie – etwa Verschwörungstheorien, Elitenfeindlichkeit, Polarisierung – erscheinen aus dieser Perspektive nicht nur als externe Feinde der Demokratie, sondern werden im besten Fall auch lesbar als Ausprägungen demokratischen Zusammenlebens selbst.

Relevanz von Geschlecht und Vielfalt

Geschlecht und Vielfalt spielen für das Graduiertenkolleg eine wichtige Rolle, stellt sich doch das Problem der Demokratie, das hier mit ästhetischen Kategorien untersucht werden soll, nicht zuletzt als Aufgabe des Zusammenlebens von Ungleichen und Verschiedenen (Young 1990). Auch wenn sich das Selbstverständnis der Demokratie normativ auf die statusmäßige Gleichheit aller ihrer Mitglieder stützt, bleiben Differenzen hochrelevant. Denn faktisch bleibt sie ein Raum, in dem höchst unterschiedliche Subjekte aufeinandertreffen und ihre geteilten Regeln des Zusammenlebens erst aushandeln müssen. Dies ist ihre offene, nicht festgelegte Form, deren nähere Beschreibung hier angestrebt wird. Aber viele faktische Ungleichheiten und Ungleichbehandlungen, die diese Aushandlung rahmen oder sie sogar verunmöglichen, prägen Ideal- oder Normalvorstellungen vom politischen Subjekt und schließen damit bestimmte reale oder zugeschriebene oder imaginierte Identitäten ein, andere aus (Benhabib 1996).

Die feministische Demokratietheorie und -kritik hat schon früh auf diese systemischen Ausschlüsse aufmerksam gemacht und sie sowohl in ideengeschichtlicher als auch systematischer Hinsicht aufgearbeitet (Brown 1988, Pateman 1988, vgl. Philipps 2021); das Ideal „des Bürgers“ der Demokratie war männlich codiert und ist es in zahlreichen Hinsichten immer noch (Sauer 2021). Mit einer ähnlichen Stoßrichtung konnte diese Kritik im Rahmen einer queeren Problematisierung noch erweitert werden, verschränken sich doch oft genug Normen der Bürgerschaftlichkeit mit biopolitischen Vorstellungen von Reproduktivität und Familienmoral (Bersani 1987, quaestio 2000, Edelman 2004). Wie stark auch Rassifizierungen und rassifizierendes Othering die Vorstellung von demokratischer Gemeinschaft prägt, konnte ebenso tiefgreifend analysiert werden (Mills 1997, Hanchard 2018, Shelby 2018). Dass sich Demokratien historisch gesehen an nationalstaatliche Projekte angelehnt haben und diese vielfach vorangetrieben haben, ist unbestreitbar (Güven 2015). Sofern Nationalstaaten auf Exklusionsstrukturen beruhen, steht dies in einer Spannung mit dem universellen und kosmopolitischen Geltungsanspruch, der im Demokratiegedanken impliziert ist.

Das Forschungsprogramm des GRK widmet sich diesen Widersprüchen zwischen proklamierter Universalität und faktisch reproduzierten Ausschlüssen, indem die genannten kritischen Ressourcen aus der feministischen politischen Theorie, der Rassismuskritik, der Queer Theory, den Postcolonial Studies und den Black Studies auch auf der methodischen Ebene zum Einsatz kommen. Um eine unkritische Bezugnahme auf den angeblich unmarkierten Gegenstand „Demokratie“ zu verhindern, verortet das GRK eine diversitätssensible Reflexion von Einschluss- und Diskriminierungslinien auf der Ebene der Forschung hinsichtlich der theoretischen Rahmung des Kollegs und der einzelnen Dissertationsvorhaben, aber auch auf der Ebene der GRK-eigenen Repräsentationsformen. Dies umfasst Sensibilisierungen bezüglich der Frage, welche sozialen, kulturellen und anderen Hintergründe in den Forschungsprozessen vorausgesetzt und verbindlich gemacht werden oder welche Materialien und Gesprächspartner*innen als autoritativ und exemplarisch gelten. Es beinhaltet außerdem eine Verpflichtung zu diversitätssensiblen und nicht-diskriminierenden Sprech-, Darstellungs- und Umgangsformen.

4. Forschungsprogramm: Heuristisches Analyseschema und Arbeitsfelder

Die skizzierte Bandbreite von unterschiedlichen Relationen zwischen Demokratie als Form des Zusammenlebens und Demokratie als Staats- und Regierungsform zeigt, dass das bisweilen idealisierend wirkende Bild einer ästhetisch-politischen Urteilsgemeinschaft (mit seiner Evozierung der antiken Agora als dem Ort demokratischen Sprechens und Handelns) der begrifflichen Weiterentwicklung bedarf, um eine Erforschung der konkreten Manifestationen der Ästhetik der Demokratie zu ermöglichen. Als heuristisches Analyseschema für die ästhetische Dimension des Spannungsverhältnisses von Form und Umformung arbeiten wir deshalb mit einem Mehrebenen-Modell des sozialen Zusammenlebens, in dem das Ästhetische in vier verschiedenen Registern auftritt. Es sind dies a) ästhetische Ordnungen (auf der infrastrukturellen und institutionellen, den einzelnen Praktiken vorausgehenden Ordnungsebene), b) ästhetisches Handeln (auf der interpersonalen Ebene der Praktiken), c) ästhetische Dinge (in welchen sowohl soziale Praktiken als auch imaginative Gegenentwürfe ihren Niederschlag und ihre Materialisierung finden) und schließlich d) ästhetische Erfahrungen (welche die subjektbezogene Ebene kollektiver Subjektivierungsformen betreffen).

Dieses Vier-Ebenen-Schema dient als Instrument, um konkrete Erscheinungen des demokratischen Zusammenlebens aus mehreren ästhetischen Dimensionen untersuchen zu können. Die Arbeitsfelder des Forschungsprogramms ergeben sich aus diesem Modell. Jedes Arbeitsfeld konzentriert sich zunächst auf eine der vier Ebenen, die zueinander in Wechselbeziehungen stehen. Die Promotionsprojekte werden je einem Arbeitsfeld zugeordnet. Entscheidend für die Zuordnung ist die Frage, welche der vier Ebenen den primären Aspekt ausmacht, im Hinblick auf den der Untersuchungsgegenstand betrachtet wird. Zugleich untersuchen die Promotionsprojekte die Wechselwirkungen zwischen den vier Dimensionen.

Im Folgenden skizzieren wir die vier heuristischen Ebenen des Analysemodells und die daraus abgeleiteten Arbeitsfelder. Wir umreißen zu Zwecken der Veranschaulichung für jedes Feld einen beispielhaften Themenkomplex, aus dem sich Ansatzpunkte für Bündel thematisch affiner Forschungsprojekte ergeben.

Arbeitsfeld 1: Ästhetische Ordnungen

In unserem Mehrebenen-Modell, das Analogien zu Strukturierungsvorschlägen aus der Sozialphilosophie (Saar 2019c) und Kultursoziologie (Reckwitz 2016) aufweist, stellen ästhetische Ordnungen einen ebenso ermöglichenden wie regulativen Bezugsrahmen für die Demokratie als Form des Zusammenlebens dar. Sie liefern die Bedingungen für die Ausgestaltung der Ebenen des Handelns, der Dinge und der Erfahrung. Ästhetische Ordnungen ordnen Grade des Wahrnehmbaren und Nicht-Wahrnehmbaren. Einschlägig ist hier Jacques Rancières einflussreiche Formulierung der „Aufteilungen des Sinnlichen“ (Rancière 2010, 36). Allerdings bedarf die vom ihm suggerierte Trennschärfe des Wahrnehmbaren und Nicht-Wahrnehmbaren genauerer Untersuchungen, denn wie der Literaturtheoretiker Juri Lotman gezeigt hat, sind politisch-ästhetische Ordnungen intern ausdifferenziert, etwa mit Blick auf Zentrum und Peripherie (Lotman 1979 und 1990; s. auch Koschorke, Voelz 2018). Aisthesis (die sinnliche Wahrnehmung dessen, was in den Bereich des Wahrnehmbaren eingeschlossen ist) trifft auf ästhetische Kategorien und Wertzuschreibungen, so dass die Unterscheidung zwischen Ein- und Ausgeschlossenem auf diejenige zwischen „Zu(ver)lässigem und Unzu(ver)lässigem“ (Manow 48) stößt, bzw. die Unterscheidung zwischen Repräsentierbarem und Nicht-Repräsentierbarem auf diejenige zwischen „Präsentablem und Nicht-Präsentablem“ (Ostiguy 75). Wir verstehen somit die Ebene der ästhetischen Ordnung nicht als dichotom; sie operiert nicht primär auf Basis eines binären Codes von „sichtbar/unsichtbar“ bzw. „wahrnehmbar/nicht wahrnehmbar“. Stattdessen gehen wir davon aus, dass ästhetische Ordnungen die Aisthesis hierarchisch anordnen. Das Nicht-Wahrnehmbare ist somit nicht notwendigerweise außerhalb der sinnlichen Ordnung verortet, sondern erscheint innerhalb dieser – jedoch an verstellter oder verdeckter Stelle. In einer solchen Dynamisierung strukturalistischer Ordnungstheorie rücken u. a. diejenigen Hierarchien sinnlichen Ausdrucks und Wahrnehmens ins Zentrum des Forschungsinteresses, die aus Ordnungsoperationen „starker Evaluation“ (Taylor 1989), Konsekration und Sakralisierung (Appadurai, Karpik, Leypoldt) und Verfemung (Geisenhanslüke 2018) resultieren. An die Stelle binärer Kategorien (wie „Innen oder Außen“, „Präsenz oder Absenz“) treten solche, die graduelle Spektren beschreiben. Hierzu gehören Gradierungen der Priorisierung, wie etwa „Vorder- und Hintergrund“ und „Relevanz und Irrelevanz“ (Tamarkin); auch graduell angelegte ästhetische Formbeschreibungen dienen der Analyse ästhetischer Ordnungen, z. B. „kräftig und blass“, „laut und leise“, „dick und dünn“, „verschwommen und klar“. Obwohl ästhetische Ordnungen in Institutionen und Infrastrukturen materielle, objektive – und vielfach beständige – Gestalt annehmen können, konzipieren wir sie nicht als transhistorisch, sondern als historischen Wandlungen ausgesetzt. Ordnungen sind Gegenstand des demokratischen Dissenses, und sie rahmen ihn zugleich. Untersuchungen ästhetischer Ordnung sind damit auch Untersuchungen ihrer Aushandlung. Deshalb ist es zentral, bei der Erforschung der ästhetischen Ordnungen die Wechselwirkungen der vier Ebenen unseres Modells in den Blick zu nehmen.

Exemplarischer Themenkomplex 1:
Unter der Perspektivierung der „ästhetischen Ordnungen“ geht es in unserem ersten Beispiel eines konkreten Themenkomplexes um Unsichtbarkeit – und damit um ein zentrales, wenngleich nach wie vor untertheoretisiertes soziales Phänomen. Gemeint ist nicht die physische Unsichtbarkeit, sondern ein struktureller Mangel an entgegengebrachter Aufmerksamkeit für ein Sichtbares, das übersehen, an dem vorbei- oder durch das hindurchgesehen wird (Rebentisch 2022, Brighenti). Unsichtbarkeit lässt sich mit unserem Vokabular als eine zur Ordnung geronnene Sinnlichkeit verstehen, die auf Ausschlüssen beruht und die für real existierende Formen des demokratischen Zusammenlebens charakteristisch ist – wenngleich sie unter bestimmten Umständen zum Gegenstand von (aisthetischem) Dissens wird. Obwohl Unsichtbarkeit als soziales (Nicht-)Verhältnis in den letzten Jahren verstärkt im Kontext der Sozialphilosophie (Honneth 2003, Schaffer 2008), der Migrationsforschung (Wilcke), der de- oder postkolonialen Studien (Král; Schmidt-Linsenhoff; Hayes 2024a, 2024b), der Black Studies (Hartman 1997, Harney/Moten 2016, Moten 2018) und der Queer Studies (Edelman) aufgenommen wurde, hat die Forschung dieses Phänomen bisher kaum eigens als Herausforderung der Demokratietheorie adressiert. Dort ging es bisher eher um die Momente der situativen Unterbrechung etablierter Ordnungen, in denen das zuvor Unsichtbare in die Sichtbarkeit der politischen Demonstration drängt (Rancière 2002). Im Kontext unseres Forschungsprogramms gehen wir davon aus, dass eine demokratietheoretische Aisthetik um eine kritische Theorie institutionalisierter und habitualisierter Wahrnehmungsweisen ergänzt werden muss, um die Dynamik von Form/Ordnung und Dissens besser zu verstehen. Ein solches Vorhaben kann Erkenntnisse insbesondere aus literatur- und kunstwissenschaftlichen Arbeiten gewinnen, die künstlerische Formgebungen des Unsichtbaren diskutieren, so etwa im Bereich der zeitgenössischen „Erasure Poetry“ (Schaefer 2024a, 2024b) und Kunstfotografie (Azoulay, Krause-Wahl 2022a).

Arbeitsfeld 2: Ästhetisches Handeln

Unser Begriff des „ästhetischen Handelns“ markiert nicht eine Untergattung von Handlungen, sondern vielmehr eine bestimmte Perspektive, aus der auf Handlungen geblickt wird. Handlungen sind dann ästhetisch, wenn ihr Aspekt des Sinnlichen in den Fokus rückt. Voreinander in Erscheinung zu treten, einander zu affizieren, miteinander auf die Welt einzuwirken: Praktiken des Sozialen erscheinen als fundamental ästhetisch-affektiv, so dass sich von einer „sozialen Ästhetik“ sprechen lässt (Carnevali). Aus Sicht unserer übergeordneten Fragestellung ist von Interesse, wie konkrete ästhetische Handlungen zur konfliktreichen Dynamik von Form und Umformung beitragen. Handlungen sind hierbei besonders vielversprechende Untersuchungsgegenstände. Denn wir gehen davon aus, dass „Handlungen selbst […] konstitutiv für das [sind], was ihnen dann als festgefügte Ordnung von Praktiken selbst wieder entgegentreten kann, in einer Dialektik von Instituierung und Instituiertem oder Konstitution und Konstituiertem“ (Saar 2019c, 164). In ihren geronnen Aggregatszuständen sind Handlungen also soziale Formen – als Sitten, Gebräuche, Regelvollzüge oder Rituale. Aber Handlungen sind auch das Medium, in dem die Auseinandersetzung von und mit diesen sozialen Formen stattfindet. Welche Einsichten konkrete soziale Praktiken unter dem Aspekt der Ästhetik in die Dynamik von Form und Umformung erlauben, ist die generelle Fragestellung des zweiten Forschungsfeldes. Auch wenn sie meist nicht als „ästhetische Handlungen“ tituliert werden, kreisen ganze Forschungsfelder der kritischen Theoriebildung und kulturwissenschaftlichen Forschung um Unterarten dieses Handlungstypus – darunter Performativität (Austin, Butler), Performanz (Schechner, Goffman, Fischer-Lichte) und Agency (Taylor 1988, K. Frank). Diese Begriffe und die darum sich rankenden kritischen Traditionen lassen sich vor der Fragestellung des GRK neu rahmen. Sowohl theoretisch als auch an konkreten Gegenständen wäre etwa zu erforschen, ob oder unter welchen Bedingungen ästhetische Praktiken der Demokratie zugleich Praktiken der Demokratisierung sind, d.h. Formen sozialen Handelns, in denen Enthierarchisierung, der Abbau von Privilegien und die Aufwertung individueller Singularität als motivierende Kraft wirken.

Exemplarischer Themenkomplex 2:
Das zweite Beispiel rückt soziale Formbildung auf der Ebene des „ästhetischen Handelns“ – hier: des Urteilens – in den Fokus. Das Forschungsfeld der Gegenwartsästhetik erkennt in affluenten Demokratien der Gegenwart effektive Formen der Gemeinschaftsbildung über eine Übereinstimmung im Stil (Baßler/Drügh). Solche „Stilgemeinschaften“ (Venus) scheinen sich auf den ersten Blick gemäß Andreas Reckwitz’ Theorie der Gesellschaft der Singularitäten (2017) in der Spätmoderne immer weiter auszudifferenzieren (Fantasy, Black Metal, Science-Fiction, usw.). Im Lichte von Hannah Arendts (1982) Vorlesungen über Kants Kritik der Urteilskraft stellt sich allerdings die Frage, ob Stilgemeinschaften nicht auch anders deutbar sind: In ihnen kommen Sinn und Gefühl von Gemeinschaftlichkeit durch ästhetisches Urteilen zustande – und ein solches Urteil zieht eine Verbindungslinie vom individuellen Eigensinn zum Gemeinsinn. Denn wie oben bereits verdeutlicht, wird das ganz und gar eigene Empfinden als ästhetisches Urteil anderen begrifflich „angesonnen“ oder „zugemutet“ (in Kants sprechender Begrifflichkeit). In dieser intersubjektiven Form des Urteilens erkennt Hannah Arendt eine Grundoperation der Demokratie. Ob allerdings Stilgemeinschaften als demokratische Erscheinungsräume pluralistischen Urteilens anzusehen sind (Loidolt 2017, Rebentisch 2022) oder als Symptome parzellierter, den Logiken kreativwirtschaftlicher Wertschöpfung unterworfener Öffentlichkeiten, ist eine Frage, die am konkreten Phänomen untersucht werden muss. Die Antwort wird u. a. davon abhängen, ob sie Dissens in ihre Form integrieren können oder diesen in einer Bewegung der Distinktion externalisieren.

Arbeitsfeld 3: Ästhetische Dinge

Die Arbeiten in diesem Feld betrachten die Dynamik von Form und Dissens unter dem Aspekt von Dingen und der Materialität. Die handfeste „Dingwelt“ bildet mit dem ephemeren „Erscheingungsraum“ das „Inter-esse“ der gemeinsam zum Erscheinen gebrachten Welt (Arendt 1958) und kann für das demokratische Zusammenleben sowohl formgebende als auch formüberschreitende Funktion einnehmen. Wie beim Handeln, so ist auch bei Dingen das Ästhetische keine eigene Unterkategorie. Dinge sind ästhetisch, wenn sie aus bestimmter Perspektive betrachtet werden und wenn eine bestimmte Umgangs- bzw. Gebrauchsform der Dinge in den Fokus rückt. Ästhetische Dinge müssen im Zusammenhang mit Praktiken betrachtet werden, denn Dinge sind „in soziale Praktiken eingebunden“ (Reckwitz 2016, 38) und zugleich das Produkt sozialer Praktiken (vgl. Appadurai 1986 und Latour/Weibel). Ausgehend von John Dewey (1939) setzen wir voraus, dass die Praktiken des demokratischen way of life konkurrierende Vorstellungen und Darstellungen der Gemeinschaft hervorbringen. Diese Vorstellungen und Darstellungen werden in ästhetischen Dingen „artikuliert“ (vgl. Taylor 1988, 38-41), sei es in Waren, der Ausgestaltung des privaten und öffentlichen Raumes, den Künsten oder Formen medialer Kommunikation. Für die Demokratie nehmen ästhetische Dinge eine wesentliche Funktion ein, denn mit Arendt gedacht verleihen sie dem politischen Erscheinungsraum, der immer wieder reaktualisiert werden muss, eine zeitliche Stabilisierung. Unabhängig davon, dass ständig neue Dinge produziert werden, werden bereits vorhandene Dinge vorgefunden und bleiben über den Vollzug der sozialen Handlung hinaus bestehen. Dinge verweisen dabei auf ihre Materialität, so wie die politische Welt auf die „Erde“ verweist, die sie ermöglicht. Dies stellt Demokratien vor grundsätzliche Herausforderungen, die ein selbstverständliches „Wohnen“ als ausbeuterische Vernutzung in Frage stellen – selbst wenn sie „demokratisch legitimiert“ wäre. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Kategorie der Dinge auf die nicht hergestellten „Dinge“ der Natur ausweitet (womit schon gesagt ist, dass dieses Verständnis von Dingen von einer ihnen innewohnenden Lebendigkeit oder zumindest Agency ausgeht [Latour 2001, 2014], z. B. als „vibrant matter“ [Bennett 2009]). So ergibt sich etwa beim Klimaschutz aus der Trägheit der Naturkreisläufe die Notwendigkeit für langfristige politische Handlungshorizonte, die mit der kurzfristigen Zukunftsbezogenheit responsiven demokratischen Aushandelns (zumindest bisher) in Konflikt gerät (vgl. Abadi, Moellendorf). Autoritäre Gesellschaften versuchen das Problem dieser unterschiedlichen Zeithorizonte dadurch zu lösen, dass sie die politische Herrschaft auf Dauer stellen. Die Demokratie braucht andere Methoden, um dieses Dilemma zu bearbeiten. In Philosophie und den Künsten lassen sich weit zurückreichende Traditionen untersuchen, die die zeitliche Inkongruenz von Natur und Demokratie entweder ästhetisch produktiv machen oder sie zu überwinden trachten – so etwa im amerikanischen Transzendentalismus (Bennett 2002, Buell 1995, Cavell 2003, Guthrie, Schaefer 2020, van Rahden/Völz, Voelz 2010, Voelz 2019). Mit interdisziplinärer Anthropozänforschung (Latour, Haraway, Nixon, Bennett 2020), Ecocriticism (Buell 2003, Schaefer 2004, Zapf), Posthumanismus (Wolfe, Braidotti, Clarke), New Materialism (DeLanda, Meillassoux) und Biopolitik (Lemke, Campbell und Sitze, Felcht 2016a) stehen eine Vielzahl von Forschungszusammenhängen bereit, die der Forschung des GRK zu den ästhetischen Dingen der Demokratie Kontur und Resonanzräume verleihen.

Exemplarischer Themenkomplex 3:
Mit Blick auf die Ebene der „ästhetischen Dinge“ adressiert der dritte beispielhafte Forschungskomplex das in den letzten Jahren gewachsene Interesse an ökologischen und naturtheoretischen Fragen und Theorieentwicklungen. Strömungen wie der New Materialism und die neuen Ökologien haben unter anderem dazu geführt, dass sich Topoi und Rhetoriken wiederfinden, die man im weitesten Sinne der „Lebensphilosophie“ zuordnen kann und die lange Zeit, nicht zuletzt im deutschen Kontext, marginalisiert, fast tabuisiert waren. Eine Vielzahl von Autor*innen an der Schnittstelle von Philosophie, Literatur- und Kulturwissenschaften, Soziologie, Politischer Theorie und Ideen- und Wissenschaftsgeschichte unternehmen derzeit ambitionierte Versuche, neue Varianten eines zeitgenössischen Vitalismus zu entwickeln und auf dieser Grundlage politische Perspektiven zu entwickeln (Arsiç, Bennett 2009, Braidotti, Worms). Dies schlägt sich nieder in einem Verständnis von Materialität, das kategorische Unterscheidungen zwischen Mensch, Natur und Dingen zu überwinden versucht und damit sowohl Dingen als auch abstrakten Vergemeinschaftungen Eigenschaften des Lebendigen zuweist. Vielfach orientieren sich diese theoretischen Entwürfe an Literatur, denn für die Literatur ist es nichts Außergewöhnliches, dass die Dingwelt beseelt und die Tierwelt anthropomorphisiert wird. Damit öffnet sich für das GRK ein Themenkomplex, in dem es um die theoretische wie literarische Verlebendigung von Dingen vor dem Hintergrund „vitalistischer“ Demokratievorstellungen geht (s. auch Latours Rede vom „Parlament der Dinge“ [2002]). Das Erkenntnisinteresse läge darin, bei allem Vorbehalt gegenüber biologischen und organizistischen Metaphern die Lebens- und Überlebensbedingungen demokratischer Gemeinschaften beschreiben und etwas über politische Resilienz- und Regenerationsmechanismen aussagen zu können – gerade vor dem Hintergrund neu entworfener Beziehungen zwischen politischer Gemeinschaft, Natur und Dingen. Damit rücken die Implikationen, von einer „Form des Zusammenlebens“ zu sprechen, ins Zentrum der Untersuchungen.

Arbeitsfeld 4: Ästhetische Erfahrung

Die vierte Ebene unseres Modells bezieht sich auf die kollektive Dimension sinnlicher Erfahrung. Hierfür verwenden wir den klassischen Begriff „ästhetische Erfahrung“. Wir verstehen ihn in seiner breiten Ausdeutung. Er bezieht sich auf die von sinnlichen Reizen, Gegenständen und Interaktionen ausgelösten Affekte, Emotionen, Gefühle und Sinnbildungen sowie auf deren Vermittlung oder Artikulation, nicht zuletzt in (sozialen) Medien. Mit anderen Worten verstehen wir unter ästhetischer Erfahrung Aktualisierungen von Affekt- und Gefühlsstrukturen sowie deren korrelierende Eröffnung von Sinnräumen. Eine konkurrierende Definition von ästhetischer Erfahrung, die diesen Begriff Kunsterfahrungen vorbehält, welche in einem subjektiven Reflexionsprozess gipfeln, betrachten wir als Untergattung (Deines et al., Kern/Sonderegger, Shusterman/Tomlin). Auch gehen wir – entgegen einer an Deleuze und Massumi orientierten Denkströmung – nicht davon aus, dass sich Affekte kategorisch von Emotionen und Gefühlen trennen lassen, weil sie vermeintlich vorsozial, präkognitiv und autonom seien. Produktiver für die Analyse der ästhetisch-affektiven Erfahrung des demokratischen Zusammenlebens erscheinen uns Ansätze, die von subjektiv erlebten Affekten ausgehen und gleichzeitig ihre notwendige Mediatisierung, kognitive Verarbeitung oder formale Beschreibbarkeit in Rechnung stellen (Ahmed, Berlant, Brenkman, Brinkema, Cvetkovitch, Stewart, u. a.). Unsere Annahme lautet, dass das Zusammenleben in der Demokratie von Affekten, Emotionen und Leidenschaften durchzogen ist, die kollektive Muster erkennen lassen. Diese sind als auch ästhetische Formen zu begreifen und zu analysieren. Sie bleiben nicht beim fühlenden Individuum stehen, sondern vermitteln sich als Stimmung, Atmosphäre, Einfärbung des Sinnraums oder durch die bewusste Kommunikation von Gefühlslagen. Wenn demokratische Sozialität darin besteht, dass Individuen und Kollektive entweder miteinander oder in Abgrenzung voneinander bestimmen, wie sie ihre gemeinsame Existenz gestalten (Slaby/Bens 349), so sind ihre diskursiven und deliberativen Aushandlungsmodi immer in affektive Atmosphären getaucht. Affektiv eingebettet sind aber nicht nur Praktiken politischer Aushandlung, sondern auch vermeintlich unpolitische soziale Interaktionen. Die Form des demokratischen Zusammenlebens ist mitgeprägt von „Gefühlsstrukturen“ (Raymond Williams) und „affektiven Landschaften“ (Lawrence Grossberg), deren Grenzen nicht deckungsgleich sind mit etablierten Unterscheidungen von „politisch“ und „vorpolitisch“ bzw. „öffentlich“ und „privat“. Zugespitzt auf die übergeordnete Fragestellung des GRK – wie lassen sich die Dynamiken zwischen Form und Umformung im demokratischen Zusammenleben näher bestimmen? – erscheint die Dimension der ästhetischen Erfahrung als ein noch weithin unerforschtes Gebiet. Da kollektive Gefühlsmuster sowohl den Kampf um Umformung als auch denjenigen um Formbewahrung begleiten, stellt sich die Frage, ob sich in den Auseinandersetzungen um das demokratische Zusammenleben eine „Grammatik“ kollektiver Emotionen ausmachen lässt. Einschlägig sind Studien zu Euphorie (Mohrmann), Hoffnung (Appadurai 2007, Moellendorf), Zorn (Stauffer), Empörung (Innerarity, Creech), Neid (Ngai 2005, Völz 2017), Ressentiment (Fassin), Ekel (Menninghaus, Wolff, Ngai 2005) sowie zur Langeweile (Anderson, Gräfe), doch fehlt es bisher an Systematisierungen zur affektiven Dynamik demokratischer Auseinandersetzungen von Sinn und Sinnlichkeit.

 

Kollektive Emotionen und ihre ästhetische Formgebung markieren zudem auch jene Bereiche, in denen das demokratische Zusammenleben an seine Grenzen stößt, sei es angesichts populistischer und illiberaler Angriffe (Hediger/Simon, Illouz, Levitsky/Ziblatt, Runciman, Mounk, Voelz/Freischläger 2019), sei es angesichts tief liegender Ausschlussmechanismen. Die „Social Death“-Diagnosen des Afropessimismus etwa, die von einem ontologischen Ausschluss des Schwarzen Körpers aus der politischen Gemeinschaft ausgehen (Wilderson, im Anschluss an Patterson), beziehen ihre Anschaulichkeit u. a. aus dem Umstand, dass die Gefühlsstrukturen, die dem anti-Schwarzen Rassismus unterliegen, scheinbar eine transhistorische Beständigkeit aufweisen. Dominante Gefühlsstrukturen können die demokratische Aushandlung offenbar geradezu ausbremsen. In Reaktion auf sie formulieren Schwarze Künstler*innen und Theoretiker*innen Gegenstrategien, die ihrerseits im Bereich ästhetischer Verfahren und Formbildungen liegen, wie die Vertreter*innen der „Black Aesthetic“ gegenwärtig herausarbeiten (Bradley, Hartman 2019, McKittrick 2021, Moten 2018, Weheliye). Für die Erforschung der ästhetischen Erfahrung der Demokratie stellt sich damit die Aufgabe, Formen sowohl des demokratischen Zusammenlebens in den Blick zu nehmen als auch eines Lebens, dessen „Zusammen“ gerade infrage steht.

Exemplarischer Themenkomplex 4:
Der vierte beispielhafte Forschungskomplex thematisiert „ästhetische Erfahrung“ im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Genres sozialer Medien und politischer Gewalt in Indien. Soziale Medien-Plattformen wie WhatsApp, WeChat, X und TikTok, die die medialen Infrastrukturen heutiger globaler Digitalkulturen bereitstellen, sind durchzogen von Techniken und Affekten des Krieges. Von dieser Militarisierung der medialen Alltagssozialität zeugen einer Reihe von – in der globalisierten anglophonen Welt gebräuchlich gewordenen – Begriffsbildungen, darunter „online troll armies“, „digital warriors“, „camouflage“ und „infiltration“. So sind neue Kriegstechniken entstanden, deren Gewalt zugleich im Virtuellen wie im Realen angesiedelt ist. Das Bindeglied zwischen beiden Sphären bilden starke sinnliche Erfahrungen, die körperliches Empfinden (bis hin zur körperlichen Versehrtheit), Imagination und kognitive, diskursive sowie remediatisierende Prozessierung miteinander verbinden (Bolter/Grusin, Erll/Rigney). Die von illiberalen und populistischen Kräften herausgeforderte Demokratie Indiens ist gegenwärtig ein paradigmatisches Beispiel für derlei hybride Formen der Alltagsmilitarisierung und Gewalt (s. auch Malreddy). Die damit verbundenen ästhetischen Erfahrungen werden untersuchbar, indem die Beziehungen zwischen digitalen Medientechnologien des Alltags, bildgebenden Praktiken sowie Formen von Gewalt in den Blick genommen werden. Insbesondere die Untersuchung von Genres sozialer Medien – von Telegram-Kanälen bis hin zu Do-it-yourself Lynch-Videoanleitungen – verspricht Einblick zu geben in Öffentlichkeiten, in denen Hass und Gewalt entbrannt sind. Auf diese Weise eröffnet sich ein medienanalytisches Forschungsfeld, das ein genaues Verständnis davon liefern kann, wie die politische Kultur des autoritären Populismus der Modi-Regierung – die bei den Parlamentswahlen 2024 zum Gegenstand weit geteilten Dissenses wurde – ein Affektspektrum von Angst, Schuld, Scham, Ärger, Hass und Verrat schürt und instrumentalisiert (Gudavarthy 2019, 2023), und wie sich dieses in der Alltagswelt des demokratischen Zusammenlebens niederschlägt.

5. Qualifizierungskonzept und Studienprogramm

Zentrales Ziel des Qualifizierungskonzepts ist es, den Kollegiat*innen zu ermöglichen, unter optimalen Bedingungen in zeitlich abgestecktem Rahmen eine exzellente Dissertation zu verfassen. Das geschieht durch eine intensive interdisziplinäre Betreuung in einem Umfeld, das breite Perspektiven auf die wissenschaftliche Bedeutung und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten der erzielten Ergebnisse eröffnet und damit auf Karrierewege innerhalb wie außerhalb der Wissenschaft vorbereitet. Dieses Ziel wird durch eine Kombination verschiedener Instrumente erreicht. Diese umfassen Elemente, die für alle Kollegiat*innen verpflichtend sind, wie auch zahlreiche Wahlmöglichkeiten, die eine individuelle Schwerpunktsetzung fördern. Diese soll sich an den Berufsvorstellungen orientieren, die die Kollegiat*innen im Laufe der Kollegsarbeit entwickeln oder konkretisieren.

Kern des Konzepts ist die intensive Betreuung der Dissertationen durch zwei PIs aus unterschiedlichen Disziplinen, wobei auch die Option eines erweiterten Mentorats besteht, etwa um internationale Kooperationspartner*innen in die Betreuung einzubinden. Ergänzenden Rat erhalten die Doktorand*innen – in unterschiedlichen Phasen des Kollegs – von Mercator-Fellows, „Democratic Vistas“-Postdoc Fellows und professoralen Mitgliedern von „Democratic Vistas“ (etwa während des gemeinsamen Jahresworkshops bzw. im Anschluss daran). Regelmäßige Gespräche zwischen den Betreuer*innen und Kollegiat*innen sowie die Verpflichtung, in den Kolloquien mündlich und im Vorfeld der Masterclasses schriftlich über den Stand der entstehenden Arbeiten zu berichten, stellen sicher, dass die Kollegiat*innen kontinuierlich Gelegenheit haben, über Fokus, Zeitplan und Stand ihrer Forschungen zu reflektieren und bei eventuellen Problemen rasch Unterstützung zu erhalten.

Studienprogramm

Das Studienprogramm besteht aus den drei Elementen Basis (1. und 2. Semester), Werkstatt (1.-8. Semester) und Labor (1.-8. Semester mit Schwerpunkt im 5. und 6. Semester). Diese drei Formate bündeln jeweils die gemeinsame theoretische und begriffliche Grundlegung, die intensive Unterstützung der Qualifikationsschriften aus unterschiedlichen Perspektiven sowie Elemente des Transfers.

1) Die Basis stellt die grundlegende Arbeitsfähigkeit der Kollegiat*innen sicher, sorgt für ihre rasche Vernetzung untereinander und vermittelt die theoretische und begriffliche Grundlegung des Graduiertenkollegs.

Zu Beginn der Basis findet ein zweitägiges Orientierungsprogramm statt, das aus einem ersten Betreuungsgespräch (Eintrittsgespräch), der Ausarbeitung der Betreuungsvereinbarung, einem Orientierungsworkshop, in dem sich die Kollegiat*innen gegenseitig ihre Projekte vorstellen und der Ausarbeitung eines projektspezifischen Datenmanagementplans besteht. Die Orientierungsphase wird durch einen eintägigen Schlüsselkompetenz-Workshop zum Einstieg in die Promotion und zur guten wissenschaftlichen Praxis („Get Started“) ergänzt. Eine erste öffentliche, vom GRK organisierte Konferenz (Auftaktworkshop) folgt im selben Semester.

Kern der Basis ist ein in den ersten beiden Semestern wöchentlich stattfindendes Kolleg-Seminar. Dieses stellt einen strukturierten, für alle Kollegiat*innen verpflichtenden Ort dar, an dem in Form eines Kolleg-Seminars zentrale theoretische und methodische Aspekte des Forschungsprogramms diskutiert werden. Es wird federführend von zwei PIs geleitet und ist in jedem Semester zwei der vier Arbeitsfelder des Graduiertenkollegs (ästhetische Ordnungen, ästhetisches Handeln, ästhetische Dinge, ästhetische Erfahrungen) gewidmet. Im Kolleg-Seminar werden gemeinsam für den übergreifenden Problemkomplex der „Ästhetik der Demokratie“ zentrale Texte gelesen und interdisziplinär perspektiviert, wobei auch eine Einsicht in die unterschiedlichen Methodenkombinationen der beteiligten Disziplinen gegeben wird.

2) In der Werkstatt steht vor allem die Entstehung der Dissertationen im Fokus. Zentrales Arbeitsinstrument sind die Werkstattgruppen. In diesen Werkstattgruppen treffen sich regelmäßig je zwei bis vier Doktorand*innen, die zu thematisch affinen Themen und Fragestellungen arbeiten, um mit dem oder der zuständigen PI über geteilte Problemstellungen zu diskutieren.

Dem inhaltlichen Fortschritt der Dissertationen und den Implikationen für das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs dienen ferner die von PIs geleiteten Kolloquien, die alternierend mit den Werkstattgruppen stattfinden.

Die Doktorand*innen nehmen vom 3.-7. Semester zudem fünf Mal in Kleinstgruppen an Masterclasses mit den eingeladenen Mercator-Fellows teil. In den Masterclasses geben die internationalen Gastwissenschaftler*innen durch gemeinsame Diskussion von Kapitel-Manuskripten und relevanter Forschungsliteratur intensive Impulse für die Entwicklung und Fertigstellung der Qualifikationsschriften; zugleich stellen die Masterclasses für die Doktorand*innen einen Termin dar, zu dem längere Texte vorgelegt werden müssen.

Zweimal pro Kohorte findet ein zweitägiges Retreat statt, an dem neben den Kollegiat*innen alle PIs des Kollegs sowie Fellows und Gäste teilnehmen; an der Auswahl letzterer sind auch die Doktorand*innen beteiligt. Das Retreat dient als Forum, in dem PIs und Kollegiat*innen gemeinsam die Erforschung der übergreifenden Fragestellung des Kollegs weiterentwickeln. Das GRK richtet darüber hinaus zu Beginn jeder Kohorte einen „Get Started“-Workshop sowie im vierten Semester ein Kommunikations- und Medientraining und einen Reflexions-Workshop zu Social Media aus. Je nach individuellem Bedarf empfehlen die PIs den Kollegiat*innen, weitere GRADE-Workshops zu besuchen, insbesondere zu den Themen Literaturrecherche und Literaturverwaltung sowie die zusätzliche Karriereberatung.

3) Das Labor ist der Ort, an dem die Kollegiat*innen mit der wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit außerhalb des Graduiertenkollegs interagieren. Es ist von der Prämisse geleitet, dass es für alle Dissertationen von Vorteil ist, praktische Implikationen der Forschungsarbeit zu reflektieren und in Ansätzen zu überprüfen. Zudem ist das Labor der Ort, an dem eine intensive Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Partnerinstitutionen erfolgt. Diese dienen im Sinne der Public Humanities dem Transfer mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Zu den verpflichtenden Formaten des Labors gehören von den Kollegiat*innen ausgerichtete Graduiertenkonferenzen sowie die Teilnahme am jährlichen Workshop des Frankfurter Verbunds „Democratic Vistas: Reflections on the Atlantic World“. Bei diesem fest im Studienprogramm verankerten Format wird der Kreis der am GRK beteiligten Wissenschaftler*innen erweitert: Sowohl die von „Democratic Vistas“ finanzierten Postdoc-Fellows als auch die PIs, die an „Democratic Vistas“, nicht aber am GRK beteiligt sind, bereichern den Diskussionskontext um Perspektiven weiterer für Ästhetik und Demokratie relevanter Disziplinen. Insbesondere zählen hierzu sozialwissenschaftliche Fächer wie Soziologie und Politikwissenschaft. Hinzu kommen optional Vorträge bei internationalen und nationalen Fachtagungen, die Organisation von Workshops und Ringvorlesungen mit Fellows sowie mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Gästen.

Eine zentrale Rolle für das Labor spielt die Kooperation mit universitären und außeruniversitären Partnern. Über einen Zeitraum von zwei Semestern entwickeln die Doktorand*innen individuell oder in kleinen Gruppen mit zivilgesellschaftlichen oder öffentlichen Partnerinstitutionen des GRK sogenannte Laborprojekte, die im Sinne der Public Humanities den interaktiven Wissenschaftstransfer mit der Zivilgesellschaft verfolgen. Hierzu können etwa kleinere Ausstellungen sowie mediale, künstlerische oder politische Projekte gehören. Dadurch erwerben die Kollegiat*innen Kenntnisse hinsichtlich der Konzeption, Planung und Durchführung universitärer und außeruniversitärer Vorhaben, was ihre employability auch außerhalb der Wissenschaft erhöht und die Grundlage möglicher DFG-Erkenntnistransferprojekte legen soll.

Aus dem beschriebenen Konzept ergibt sich der nachfolgende exemplarische Studienverlaufsplan im Hinblick auf Pflichtveranstaltungen:

Das Studienprogramm stellt die interdisziplinäre und internationale Vernetzung, die systematische und dauernde Einbindung in den Diskussionszusammenhang des Kollegs und Möglichkeiten zur Erprobung von Transferprojekten sicher, ohne durch eine zu große zeitliche Belastung die Arbeit an den individuellen Dissertationen zu behindern. Die oben aufgeführten Pflichtveranstaltungen addieren sich für die Doktorand*innen zu folgendem zeitlichen Aufwand:

Arbeitssprachen

Arbeitssprachen des GRK sind Englisch und Deutsch; dabei wird die Bereitschaft vorausgesetzt, gegebenenfalls die jeweils andere Sprache so weit zu lernen, dass ein mündliches und schriftliches Verständnis unproblematisch ist. Zu diesem Zweck wurde mit einer professionellen Sprachlehrerin eigens ein sechswöchiger Deutsch-Intensivsprachkurs konzipiert, der im ersten Semester jeder Kohorte angeboten wird. Optional stehen den Promovierenden darüber hinaus das Deutsch-, Fremdsprachen- und Tandemangebot des Sprachenzentrums der Goethe-Universität zur Verfügung. Der GRADE Language Service unterstützt darüber hinaus englischsprachige Publikationen durch eine Sprach-/Grammatikkorrektur.

Lehrerfahrung und Einbindung in Graduiertenakademie GRADE

Alle Kollegiat*innen haben nach Absprache mit den betreffenden Instituten und unter Berücksichtigung von deren Regularien die Möglichkeit, Lehrerfahrung zu sammeln, indem sie entweder gemeinsam mit einem PI oder selbstständig eine Lehrveranstaltung anbieten.

Zusätzlich zu dem vom GRK selbst durchgeführten fachlichen Qualifizierungsprogramm steht den Teilnehmenden ein profiliertes Ausbildungsprogramm in den Bereichen Schlüsselkompetenzen und Karriereentwicklung zur Verfügung. Hierbei kooperiert das GRK eng mit GRADE, der Goethe Research Academy for Early Career Researchers, die alle Doktorand*innen und Postdocs der Goethe-Universität fachübergreifend fördert. GRADE bietet ein umfassendes Ausbildungsprogramm mit Kursen an, die Themenfelder wie Methodentraining, wissenschaftliches Schreiben, Managementkompetenzen und persönliche Entwicklung abdecken, um Schlüsselkompetenzen zu stärken. Die Kurse und Angebote von GRADE sind kostenfrei nutzbar für alle Mitglieder des GRK. Außer einer umfassenden Kursauswahl stehen den GRK-Angehörigen ein individuelles Coaching, Netzwerkveranstaltungen, Maßnahmen zur Karriereförderung und Sprachkurse offen.

In der Forschungs- und Ausarbeitungsphase der Dissertationen bieten Workshops aus Themenbereichen wie etwa wissenschaftliches Schreiben und Literaturrecherche oder Kommunikationskompetenz den Doktorand*innen professionelle Hilfe bei der Durchführung und Präsentation ihrer Promotionsprojekte an. Schon während der Schreibphase, aber besonders gegen Ende der Förderzeit, greifen die Workshops aus den Themenbereichen Führungskompetenz und Teamarbeit, Karriereplanung, Publikationsstrategien sowie Grant Application die im bisherigen Promotionsprozess erworbenen Schlüsselkompetenzen auf, entwickeln sie im Sinne von transferable skills weiter und bereiten so die nächsten Schritte in der akademischen oder außeruniversitären Berufswelt vor. Eine weitere Orientierungsmöglichkeit bieten dabei Veranstaltungen aus der Reihe „Get on the Right Track – GRADE-Karrieregespräche“, in denen individuelle Karrieren sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen als potentielle Arbeitgeber vorgestellt werden. Dieses Angebot ergänzt die kollegsinterne Employability-Strategie, die die Vernetzung mit der Zivilgesellschaft in der Rhein-Main-Region im Rahmen der Public Humanities synergetisch für die Eröffnung von Karrierewegen außerhalb der Wissenschaft nutzt. Zu den naheliegenden Berufsfeldern gehören der öffentliche Sektor, Stiftungen, Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Die im Labor erworbenen Kompetenzen eröffnen darüber hinaus vielfältige Karrierewege im privaten Sektor (Medien, Marketing und Kommunikation, Beratung, Human Resources).

Die Doktorand*innen sind angehalten, die Pflichtveranstaltungen durch eine Auswahl aus dem optionalen Angebot des GRK zu ergänzen. Neben Kursen und Workshops zählen hierzu auch Auslandsaufenthalte. Das optionale Angebot umfasst folgende Punkte:

Internationalisierungsstrategie

Das Graduiertenkolleg legt größten Wert auf die Förderung der Internationalisierung und hat 18 international herausragende Partnerinstitute bzw. -zentren gewonnen. Kollegiat*innen wird nahegelegt, einen maximal sechsmonatigen Auslandsaufenthalt bei einer Partnerinstitution zu verbringen. Die Partnerinstitutionen haben zugesagt, für diese Aufenthalte keine Studiengebühren zu erheben; für die Reise- und Lebenshaltungskosten werden entsprechende Mittel beantragt. Die internationalen Kooperationspartner*innen motivieren ferner ihre eigenen Doktorand*innen mit passgenauen Projekten, für bis zu ein Semester nach Frankfurt zu kommen, um am Programm des GRK teilzunehmen. Das GRK unterstützt Doktorand*innen aus strukturschwachen Bildungsregionen mit einem Stipendium, um den internationalen Austausch zu erleichtern.

Mit folgenden internationalen Partnerinstitutionen kooperiert das Kolleg:

  • Cornell University, Ithaca, NY, USA, Department of Government
  • EHESS – École des hautes études en sciences sociales, Paris, Frankreich, Centre d’études des mouvements sociaux (CEMS) und Centre d’études John Dewey
  • EHESS – École des hautes études en sciences sociales, Paris, Frankreich, Centre d’études sociologiques et politiques Raymond-Aron (CESPRA)
  • Fordham University, New York, USA, Department of English
  • Kolkata und Kazi Nazrul University, Indien, Institute of Language Studies and Research (ILSR)
  • Jawaharlal Nehru University, Neu-Delhi, Indien, Centre for Political Studies
  • Malmö University, Schweden, School of Arts and Communication
  • National Taiwan Normal University, Taiwan, Department of Chinese
  • New School for Social Research, NYC, USA, Department of Philosophy
  • New York University, USA, Department of Comparative Literature
  • Princeton University, USA, German Department
  • Universidad de Valparaiso, Chile, Escuela De Administracion Publica Department
  • Universidade Federal de Pernambuco, Brasilien, Programa de Pós-Graduacao em Filosofia
  • Université de Montréal, Kanada, Département de littératures et de langues du monde
  • Université Félix Houphpuët Abidjan-Cocody, Elfenbeinküste, German Seminar
  • University of Glasgow, Schottland, School of Geographical and Earth Sciences
  • University of the Western Cape, Südafrika, The Centre for Humanities Research
  • University of Wisconsin-Madison, USA, English Department

Die Option eines Auslandssemesters – in der Regel an einer Institution aus dem internationalen Netzwerk des GRK – wird ausdrücklich unterstützt und gefördert. Das Auslandssemester dient den Doktorand*innen zur Vertiefung der Forschungsarbeit und der Einbeziehung anderer Wissenschaftskulturen. Der Auslandsaufenthalt wird von den Doktorand*innen in enger Abstimmung mit den Betreuer*innen und der Kollegleitung geplant. Der Aufenthalt erstreckt sich in der Regel über ein Semester an der Gastuniversität.

Teil der Betreuung ist von Beginn an eine individualisierte Karriereberatung. Die Doktorand*innen profitieren dabei von den vielfältigen internationalen Kontakten der beteiligten Wissenschaftler*innen, der wissenschaftlichen Institutionen sowie der zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Partnerinstitutionen. Diese Beratung setzt schon beim Eintrittsgespräch ein und ist fester Bestandteil der folgenden Evaluationsgespräche.

Ein modellhafter Ablauf einer vierjährigen Regelpromotionszeit (entspricht acht Semestern bzw. 48 Monaten) sieht wie folgt aus:

In Ergänzung der kollegsinternen Betreuung und Karriereförderung wird das GRK eng mit GRADE kooperieren. Mit einem umfassenden Ausbildungsprogramm für verschiedene Karriereabschnitte und Netzwerkveranstaltungen unterstützt GRADE Doktorand*innen dabei, ihre Forschungsprojekte effektiv zu managen und die nächsten Karriereschritte zu planen. Darüber hinaus bietet GRADE ein individuelles Coaching für Doktorand*innen an, das Themen wie Positionsbestimmung, Selbstmanagement, Umgang mit Betreuer*innen oder Kolleg*innen, Krisen im Forschungsprozess, Ausgleich zwischen Arbeits- und Privatleben oder Zukunftsperspektiven abdeckt.

Für internationale Promovierende bietet GRADE außerdem eine Reihe von Veranstaltungen und Services an, die deren Vernetzung und soziale Integration fördern. Neben Deutschkursen, Social Events und Exkursionen im Rhein-Main-Gebiet ist dies vor allem die persönliche Beratung in der Offenen Sprechstunde. Gemeinsam mit dem Goethe Welcome Center unterstützt GRADE internationale Promovierende bei der Ankunft und Eingewöhnung mit individuell abgestimmten Maßnahmen (Beratung bei der Unterkunftssuche; Aufenthaltsgenehmigung; Visum; Eröffnung eines Bankkontos; Krankenkasse u. v. m.).

GRADE bietet allen Wissenschaftler*innen in der frühen Berufsphase die Chance, sich in Kleingruppen selbstorganisiert weiterzuqualifizieren. Um die Eigenständigkeit, Teamfähigkeit und das wissenschaftsorganisatorische Know-how der Doktorand*innen in einem möglichst frühen Stadium ihres Werdegangs zu fördern, werden die GRK-Promovierenden ermutigt, Arbeitsgruppen, sogenannte GRADE Initiatives, zu gründen.

Zusätzlich unterstützt das GRK Doktorand*innen bei der Antragstellung von DFG-Erkenntnistransferprojekten, die sich aus ihren Erfahrungen mit Wissenschaftskommunikation und ihren Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Partnern im Rahmen des Labors entwickeln.

6. Organisation des Graduiertenkollegs

Die organisatorische Zusammensetzung des GRK dient den Zielen der Transparenz und Chancengleichheit ebenso wie der bestmöglichen Betreuung der Kollegiat*innen. Wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die kompetenzorientierte Qualifizierung der Kollegiat*innen stehen im Mittelpunkt des organisatorischen und zeitlichen Rahmens. Klare Regeln und Verteilungen der Verwaltungsaufgaben sowie engmaschige und regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglichen es, die anvisierten Standards zu schaffen, erhalten und überprüfen. Die Teilhabe der einzelnen Mitgliedergruppen an administrativen (Entscheidungs-)Prozessen ist in den Strukturen des GRK festgeschrieben und muss bei allen organisatorischen Entscheidungen während der Laufzeit berücksichtigt werden. Die Perspektiven aller mit dem GRK in Verbindung stehenden Personen und Institutionen fließen somit in die Organe seiner Verwaltung mit ein.

Administrative Organe

Die Sprecher*innen des GRK sind Prof. Dr. Johannes Völz (Sprecher) und Prof. Dr. Sophie Loidolt (Stellv. Sprecherin). Die Besetzung dieser Leitungspositionen ist geschlechtsparitätisch und interdisziplinär. Ihnen obliegt die konzeptionelle (Weiter-)Entwicklung und operative Leitung des Studien- und Qualifizierungsprogramms. Die wissenschaftlich-strategische Ausrichtung des GRK und die Koordination mit der DFG-Geschäftsstelle obliegen den Sprecher*innen.

Zur Leitung des GRK bildet sich ein sechsköpfiger Vorstand. Diesem gehören neben dem Sprecher und der stellvertretenden Sprecherin außerdem der*die wissenschaftliche Koordinator*in und je ein*e Vertreter*in der Gruppen der PIs und der Doktorand*innen an. Die Gruppe der PIs und das Plenum der Kollegiat*innen wählen ihre*n Vertreter*in im Vorstand jeweils alle zwei Jahre. Der Vorstand vertritt die Ziele des GRK. Er tagt pro Semester zweimal und entscheidet dabei über Budgetfragen, die Einladung von Gästen und Mercator-Fellows und über Kooperationen mit universitären und externen Partnern. Zudem ist der Vorstand das oberste Gremium der Koordination der wissenschaftlichen Arbeit und Projekte im Rahmen des GRK.

Ein achtköpfiger Beirat unterstützt die Arbeit des Vorstands in Fragen der wissenschaftlichen Ausrichtung, der Chancengleichheit sowie des Studien- und des Qualifizierungsprogramms. Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Vollversammlung für Laufzeit einer Förderperiode gewählt. Dabei soll die Besetzung des Beirats durch vier erfahrene Wissenschaftler*innen und vier Personen aus dem außerakademischen Umfeld des GRK geschehen.

Für die erste Förderperiode haben folgende Wissenschaftler*innen die Mitarbeit im Beirat zugesagt: Prof. Dr. Juliane Rebentisch (HFBK Hamburg), Prof. Jason Frank (Cornell University, USA), Patricia Hayes (University of Western Cape, Südafrika) und Anindya Sekhar Purkayastha (Kolkata and Kazi Nazrul University, Indien). Als Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Partnerinstitutionen haben folgende Personen zugesagt: Franziska Nori (Direktorin, Frankfurter Kunstverein), Jürgen Kaube (Mitherausgeber, Frankfurter Allgemeine Zeitung), Dr. Deborah Schnabel (Direktorin, Bildungsstätte Anne-Frank) und Matthias Wagner K (Direktor, Museum für Angewandte Kunst Frankfurt). Der Beirat kommt jährlich zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen finden abwechselnd online und in Person statt. Vorschläge und Expertisen des Beirats sind bei der jeweils folgenden Vorstandssitzung zu berücksichtigen und zu beratschlagen.

Mindestens einmal im Semester kommen die Doktorand*innen im Kollegiat*innen-Plenum zusammen. Gleiches gilt für die PIs im PI-Plenum. Zweck der Plena ist der interne Austausch über strukturelle Fragen des GRK und Erfahrungen im Qualifikationsprogramm und im Betreuungswesen. Hierdurch gibt das GRK den Doktorand*innen und den PIs explizit die Möglichkeit, das Qualifizierungsprogramm und die Betreuungsstrukturen zu evaluieren und mitzugestalten. Das Kollegiat*innen-Plenum ist darüber hinaus explizit dazu aufgefordert, einen Vorschlag für diversitätssensible – insbesondere männlichkeitskritische – Mentoring-Strukturen zu erarbeiten. Zudem wählt es die kollegsinterne Ombudsperson. Vorschläge, insbesondere zur Einladung internationaler Gäste und Mercator-Fellows und zur Weiterentwicklung des Studienprogramms, bringt das jeweilige Plenum dann über den*die Vertreter*in im Vorstand in dessen Sitzungen ein. Die Mitgestaltung des Programms wirkt dabei auch als kompetenzbildender Faktor für die Doktorand*innen und bietet Möglichkeiten des Erwerbs von Erfahrungen in der wissenschaftlichen Selbstverwaltung.

Als größtes und wichtigstes Gremium tagt die Vollversammlung aller am GRK Beteiligter einmal im Jahr. Die Beratungen der Vollversammlung dienen der Qualitätsentwicklung des Betreuungs- und Qualifikationsprogramms und geben Impulse für die inhaltliche Gesamtausrichtung des GRK. Das Prozedere für die Mitgestaltung des GRK umfasst eine schriftliche Befragung und das Erarbeiten einer eigenen Stellungnahme im Kreise der Doktorand*innen und im Kreise der PIs. Diese werden in die Vollversammlung eingebracht. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Vollversammlung auch die Mitglieder des Beirats (einmal pro Förderphase). Zudem hat die Vollversammlung die Kompetenz, Kommissionen zur Erörterung von Fragestellungen einzurichten, deren Berichte und Vorschläge dann dem Vorstand vorgelegt werden können. Die Vollversammlung verabschiedet außerdem den Code of Conduct des GRK.

Ombudsperson

Eine vom Kollegiat*innen-Plenum gewählte Ombudsperson vermittelt im Konfliktfall und berät Kollegiat*innen bei Bedenken, Problemen und individuellen Belastungen. Die Anliegen können beispielsweise Fragen der Chancengleichheit, der guten wissenschaftlichen Praxis oder des Betreuungsverhältnisses beinhalten. Die Ombudsperson nimmt sich dieser Anliegen möglichst zeitnah und im Vertrauen an. Gegebenenfalls, insbesondere dann, wenn die Anliegen nicht mit vermittelnden Gesprächen lösbar sind oder dieser Schritt bereits erfolgt ist, nicht aber zur Lösung beitragen konnte, tritt die Ombudsperson in Zusammenarbeit mit der zuständigen GRADE-Ombudsperson. In Kooperation mit dem Kollegiat*innen-Plenum, dem PI-Plenum und mit Unterstützung des Gender & Diversity Consulting des Gleichstellungsbüros der Goethe-Universität erarbeitet die Ombudsperson einen Code of Conduct, der im Anschluss in einer Vollversammlung beraten wird und beschlossen werden kann. Die Ombudsperson wird auf zwei Jahre gewählt. Als Ombudsperson kann dabei jede unbefristet angestellte Lehrperson der Goethe-Universität fungieren.

7. Umfeld des Graduiertenkollegs

Das GRK fügt sich an der Goethe-Universität Frankfurt in ein Netz von Lehr- und Forschungsinitiativen mit zivilgesellschaftlicher Wirkung ein.

Anbindung an universitäre und zivilgesellschaftliche Kooperationspartner

Die Konzeption des Graduiertenkollegs beruht auf einer mehrjährigen Kollaboration zwischen den PIs. Alle PIs sind Mitglied im Forschungsschwerpunkt „Democratic Vistas: Reflections on the Atlantic World“ des Forschungskollegs Humanwissenschaften. In diesem von GRK-Sprecher Johannes Völz gegründeten Verbund erforschen rund 25 Professor*innen der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften aus der Rhein-Main-Region das demokratische Zusammenleben im atlantischen Raum. Die Kollegiat*innen profitieren von den künftigen Aktivitäten dieses Verbundes. Die internationalen „Democratic Vistas“ Postdoc Fellows, internationale Gastforscher*innen und Gastredner*innen sowie Partnerorganisationen erweitern das (internationale) wissenschaftliche Netzwerk der Kollegiat*innen. Auch stehen den Kollegiat*innen die Forschungsinfrastrukturen von „Democratic Vistas“ zur Verfügung: Zum Beispiel bietet die Buchreihe „Democratic Vistas/Demokratische Horizonte“ (Transcript Verlag) eine Plattform für GRK-Veröffentlichungen.

Ein Alleinstellungsmerkmal des geplanten GRKs ist der Dialog mit zivilgesellschaftlichen Partnern und Institutionen der Öffentlichkeit im Sinne der Public Humanities. Die Public Humanities finden sich im Studienprogramm des GRK an zentraler Stelle in der Komponente „Labor“. Zu diesem Zweck hat das Konsortium des GRK ein Netzwerk von 13 dreizehn regionalen und überregionalen Partnerorganisationen aufgebaut. Diese sind sowohl in Zivilgesellschaft und öffentlichem Sektor angesiedelt. Im Bereich Kultur und Medien gehören dazu die Crespo Foundation, das Deutsche Filminstitut & Filmmuseum, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, das Hessische Literaturforum, der Frankfurter Kunstverein, das Literaturhaus Frankfurt und das Museum für Angewandte Kunst (MAK). Zu den Partnern im Bereich Politik und politische Bildung zählen die Bildungsstätte Anne Frank, das Center for Critical Computational Studies (C3S), mit dem Doktorand*innen ein Programm für Critical Computational Literacy für Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft entwickeln werden, die Initiative Mehr als Wählen e.V. und die vom Bund getragene Stiftung Orte der Demokratiegeschichte (Sitz: Frankfurt am Main). Mit dem Kulturreferat der Stadt Bad Homburg beantragt das GRK ein gemeinsames Projekt im Rahmen des von der World Design Organization ausgeschriebenen Programms „World Design Capital: Design for Democracy – Atmospheres for a Better Life“, das 2026 in der Rhein-Main-Region stattfinden wird. Mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland hat das GRK einen Partner für Laborprojekte zum Thema Demokratieresilienz und zur Erprobung unterschiedlicher Formate der Bürgerbeteiligung gewonnen. Für alle genannten Kooperationen gilt, dass die Doktorand*innen in Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen Projekte entwickeln, die auf Aspekte ihrer Forschungsarbeiten aufbauen und diese in zivilgesellschaftlich relevante Kontexte einbetten und entsprechend weiterentwickeln. Die in den Laborprojekten gesammelten Erfahrungen fließen in die Forschung zurück, etwa durch die Reflexion der Kommunikabilität der Forschungshypothese in außeruniversitären Kontexten.

8. Ausschreibung und Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt zweistufig. Die Bewerbungen erfolgen in einer ersten Stufe durch ein ausformuliertes zehnseitiges Exposé für ein Forschungsprojekt, ein Motivationsschreiben mit Angaben zur gewünschten Betreuung sowie weitere übliche Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, zwei Empfehlungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden). Wichtigste Kriterien für eine Aufnahme der Doktorand*innen sind ein exzellenter, im Verhältnis zur jeweiligen Biographie zügig erlangter Hochschulabschluss sowie eine innovative Projektidee. Weitere Zulassungskriterien sind die Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Methoden, eine interdisziplinäre Orientierung, die mündliche Reflexionsfähigkeit über das eigene Projekt, interkulturelle Kompetenzen sowie Interesse an zivilgesellschaftlichem Engagement.

Auf Grundlage der eingegangen Bewerbungen wird in einer zweiten Stufe eine Auswahl von Bewerber*innen zu einem Gespräch mit einer Auswahlkommission nach Frankfurt eingeladen. Die Auswahlkommission setzt sich in der ersten Stufe aus allen PIs zusammen. In der zweiten Stufe ist jede beteiligte Disziplin durch eine*n PI in der Kommission vertreten. Hinzu kommen die Gleichstellungs- und Schwerbehindertenbeauftragten der Goethe-Universität. Sollte ein Gespräch in Präsenz nicht möglich sein, wird die Alternative einer Videokonferenz angeboten. In einem individuellen Vorstellungsgespräch erhält jede*r Bewerber*in die Gelegenheit, das eigene Forschungsprojekt in 10-15 Minuten auf Deutsch oder Englisch vorzustellen und mit den PIs in beiden Sprachen zu diskutieren (sofern entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind). Zudem wird die Kommission in der Gesamtschau darauf achten, dass die Mitglieder der Kohorte einerseits eine produktive fachliche und (wissenschafts-)biografische Vielfalt aufweisen und dass andererseits ihre anvisierten Forschungsprojekte inhaltliche und methodische Affinitäten aufweisen, die die Bildung von thematisch fokussierten interdisziplinären Werkstattgruppen ermöglichen. Aufgrund der erfolgten Bewerbungsgespräche wird eine endgültige Auswahl der Zulassungen ausgesprochen.

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10. Das Graduiertenkolleg im Überblick