Der Hass der Verwaltung
Wenige Qualifizierungen von Personen aus Politik und Kunst sind verdammender, als dass sie ‚bloße Verwalter*innen‘ seien. Die Beständigkeit negativer Valorisierungen von Ordnungsvollzügen ist in diesen beiden Gebieten beachtlich. Von der Kritik des Frühliberalismus bis zur Kritik der Digitalisierung fungiert ‚Verwaltung‘ als eine mitunter metaphorische Figur für die Stilllegung ästhetischer und politischer Regsamkeit. Angesichts der vielen Formen von Unterdrückung, die durch sie realisiert worden sind, scheint ihre prinzipielle Missbilligung keiner weiteren Erklärung nötig. Die Antithetik zwischen ‚dem Politischen/Ästhetischen‘ und ‚dem Verwalterischen‘ läge demnach in der grundsätzlichen Verachtung des Letzteren. Das Promotionsvorhaben verfolgt jedoch eine andere These. Sie lautet, dass diese Antithetik historisch bedingt ist und strukturelle Gründe in den jeweiligen Begriffen hat. Zu untersuchen sind darum die geschichtlichen Ursachen für die Persistenz dieser Aversion, die sich öfter denn nicht als ungewollte Verwandtschaft erwiesen hat.
Parallel dazu läuft die Frage, ob Verwaltungen selbst ästhetische Leistungen vollbringen. Etwas allgemein gesprochen könnte man sagen, dass die Form des Verwaltens darin besteht, Formatierungen umzusetzen. Als Ordnungsinstanzen installieren sie Verbindlichkeiten, die zur Texturierung von Wirklichkeit beitragen. Die Evidenz der durch sie exekutierten Entitäten bleibt aber höchstens bruchstückhaft. In Ermangelung ‚eines‘ Adressaten sind Verwaltungsstätten diejenigen Systemstellen großskaliger Organisationen, die deren Erfahrbarkeitsdefizite bearbeiten müssen. So ist ein bürokratisch organisierter Staat ein an sich unerfahrbares Objekt, dessen Subjekte ‚ihn‘ dennoch in der Erfahrung ihrer Verwaltung mindestens mittelbar zu spüren bekommen. Unter der Annahme, dass der Möglichkeitsspielraum kollektiver Selbstbestimmung ohne administrative Handlungsformen drastisch limitiert bleibt, und in Anbetracht der Tatsache, dass Bürokratie ein Element jeder modernen Regierungsform ist, liegt in der Untersuchung ihrer ästhetischen Leistungsfähigkeit ein Beitrag zu der Frage, ob und inwiefern Verwaltungen auf der Ebene ihres Erscheinens und Wirkens spezifisch demokratisch verfasst sein können.