Organisation des Graduiertenkollegs
Die organisatorische Zusammensetzung des GRK dient den Zielen der Transparenz und Chancengleichheit ebenso wie der bestmöglichen Betreuung der Kollegiat*innen. Wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die kompetenzorientierte Qualifizierung der Kollegiat*innen stehen im Mittelpunkt des organisatorischen und zeitlichen Rahmens. Klare Regeln und Verteilungen der Verwaltungsaufgaben sowie engmaschige und regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglichen es, die anvisierten Standards zu schaffen, erhalten und überprüfen. Die Teilhabe der einzelnen Mitgliedergruppen an administrativen (Entscheidungs-)Prozessen ist in den Strukturen des GRK festgeschrieben und muss bei allen organisatorischen Entscheidungen während der Laufzeit berücksichtigt werden. Die Perspektiven aller mit dem GRK in Verbindung stehenden Personen und Institutionen fließen somit in die Organe seiner Verwaltung mit ein.
Administrative Organe
Die Sprecher*innen des GRK sind Prof. Dr. Johannes Völz (Sprecher) und Prof. Dr. Sophie Loidolt (Stellv. Sprecherin). Die Besetzung dieser Leitungspositionen ist geschlechtsparitätisch und interdisziplinär. Ihnen obliegt die konzeptionelle (Weiter-)Entwicklung und operative Leitung des Studien- und Qualifizierungsprogramms. Die wissenschaftlich-strategische Ausrichtung des GRK und die Koordination mit der DFG-Geschäftsstelle obliegen den Sprecher*innen.
Zur Leitung des GRK bildet sich ein sechsköpfiger Vorstand. Diesem gehören neben dem Sprecher und der stellvertretenden Sprecherin außerdem der*die wissenschaftliche Koordinator*in und je ein*e Vertreter*in der Gruppen der PIs und der Doktorand*innen an. Die Gruppe der PIs und das Plenum der Kollegiat*innen wählen ihre*n Vertreter*in im Vorstand jeweils alle zwei Jahre. Der Vorstand vertritt die Ziele des GRK. Er tagt pro Semester zweimal und entscheidet dabei über Budgetfragen, die Einladung von Gästen und Mercator-Fellows und über Kooperationen mit universitären und externen Partnern. Zudem ist der Vorstand das oberste Gremium der Koordination der wissenschaftlichen Arbeit und Projekte im Rahmen des GRK.
Ein achtköpfiger Beirat unterstützt die Arbeit des Vorstands in Fragen der wissenschaftlichen Ausrichtung, der Chancengleichheit sowie des Studien- und des Qualifizierungsprogramms. Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Vollversammlung für Laufzeit einer Förderperiode gewählt. Dabei soll die Besetzung des Beirats durch vier erfahrene Wissenschaftler*innen und vier Personen aus dem außerakademischen Umfeld des GRK geschehen.
Für die erste Förderperiode haben folgende Wissenschaftler*innen die Mitarbeit im Beirat zugesagt: Prof. Dr. Juliane Rebentisch (HFBK Hamburg), Prof. Jason Frank (Cornell University, USA), Patricia Hayes (University of Western Cape, Südafrika) und Anindya Sekhar Purkayastha (Kolkata and Kazi Nazrul University, Indien). Als Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Partnerinstitutionen haben folgende Personen zugesagt: Franziska Nori (Direktorin, Frankfurter Kunstverein), Jürgen Kaube (Mitherausgeber, Frankfurter Allgemeine Zeitung), Dr. Deborah Schnabel (Direktorin, Bildungsstätte Anne-Frank) und Matthias Wagner K (Direktor, Museum für Angewandte Kunst Frankfurt). Der Beirat kommt jährlich zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen finden abwechselnd online und in Person statt. Vorschläge und Expertisen des Beirats sind bei der jeweils folgenden Vorstandssitzung zu berücksichtigen und zu beratschlagen.
Mindestens einmal im Semester kommen die Doktorand*innen im Kollegiat*innen-Plenum zusammen. Gleiches gilt für die PIs im PI-Plenum. Zweck der Plena ist der interne Austausch über strukturelle Fragen des GRK und Erfahrungen im Qualifikationsprogramm und im Betreuungswesen. Hierdurch gibt das GRK den Doktorand*innen und den PIs explizit die Möglichkeit, das Qualifizierungsprogramm und die Betreuungsstrukturen zu evaluieren und mitzugestalten. Das Kollegiat*innen-Plenum ist darüber hinaus explizit dazu aufgefordert, einen Vorschlag für diversitätssensible – insbesondere männlichkeitskritische – Mentoring-Strukturen zu erarbeiten. Zudem wählt es die kollegsinterne Ombudsperson. Vorschläge, insbesondere zur Einladung internationaler Gäste und Mercator-Fellows und zur Weiterentwicklung des Studienprogramms, bringt das jeweilige Plenum dann über den*die Vertreter*in im Vorstand in dessen Sitzungen ein. Die Mitgestaltung des Programms wirkt dabei auch als kompetenzbildender Faktor für die Doktorand*innen und bietet Möglichkeiten des Erwerbs von Erfahrungen in der wissenschaftlichen Selbstverwaltung.
Als größtes und wichtigstes Gremium tagt die Vollversammlung aller am GRK Beteiligter einmal im Jahr. Die Beratungen der Vollversammlung dienen der Qualitätsentwicklung des Betreuungs- und Qualifikationsprogramms und geben Impulse für die inhaltliche Gesamtausrichtung des GRK. Das Prozedere für die Mitgestaltung des GRK umfasst eine schriftliche Befragung und das Erarbeiten einer eigenen Stellungnahme im Kreise der Doktorand*innen und im Kreise der PIs. Diese werden in die Vollversammlung eingebracht. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Vollversammlung auch die Mitglieder des Beirats (einmal pro Förderphase). Zudem hat die Vollversammlung die Kompetenz, Kommissionen zur Erörterung von Fragestellungen einzurichten, deren Berichte und Vorschläge dann dem Vorstand vorgelegt werden können. Die Vollversammlung verabschiedet außerdem den Code of Conduct des GRK.
Ombudsperson
Eine vom Kollegiat*innen-Plenum gewählte Ombudsperson vermittelt im Konfliktfall und berät Kollegiat*innen bei Bedenken, Problemen und individuellen Belastungen. Die Anliegen können beispielsweise Fragen der Chancengleichheit, der guten wissenschaftlichen Praxis oder des Betreuungsverhältnisses beinhalten. Die Ombudsperson nimmt sich dieser Anliegen möglichst zeitnah und im Vertrauen an. Gegebenenfalls, insbesondere dann, wenn die Anliegen nicht mit vermittelnden Gesprächen lösbar sind oder dieser Schritt bereits erfolgt ist, nicht aber zur Lösung beitragen konnte, tritt die Ombudsperson in Zusammenarbeit mit der zuständigen GRADE-Ombudsperson. In Kooperation mit dem Kollegiat*innen-Plenum, dem PI-Plenum und mit Unterstützung des Gender & Diversity Consulting des Gleichstellungsbüros der Goethe-Universität erarbeitet die Ombudsperson einen Code of Conduct, der im Anschluss in einer Vollversammlung beraten wird und beschlossen werden kann. Die Ombudsperson wird auf zwei Jahre gewählt. Als Ombudsperson kann dabei jede unbefristet angestellte Lehrperson der Goethe-Universität fungieren.